Frage: Gütliche Einigung

Haus mit Hypothek von DM 200.000 auf Firma belastet, zwei Kinder (&+4 1/2), neuer Partner( wegen ihm Umzug 500km weiter?) Vom ex-Mann: DM 1000,- Unterhalt f. Kinder/Ehegatte, DM 540,-Kindergeld, dafür mietfrei und ohne Unkosten ( Strom, Wasser etc.) im eigenen Haus. Mann ist bereit das alles (sprich DM 1500,- allein an Ratenzahlung für das Haus) zu zahlen (Selbständiger!!!!) Unterhaltsklage notwendig? Sprich also DM 500,- mehr für Ehegatte? oder lieber mit DM 1500,- netto klarkommen und Notarvertrag machen? Sind solche Notarverträge bindend? Kann man darauf eingehen? Verdienen Anwälte mehr an Gerichtsverfahren?

Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 23:33



Antwort auf: Gütliche Einigung

Sorry, was soll ich damit anfangen? Ausrechnen darf ich nicht (s. Hinweise) und sonst was dazu sagen auch nicht. Bitte eine allgemeine Frage formulieren. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2001