Gütergemeinschaft/Lebensversicherungen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gütergemeinschaft/Lebensversicherungen

Hallo, ich brauche mal ganz dringend Ihren Rat:angenommen, ein Ehemann löst während der Ehe seine Lebensversicherungen aus, läßt sich das Geld ausbezahlen und gibt das Geld aus zB, zahlt Schulden zurück oder fährt in den Urlaub. Einige Monate später kommt es zur Trennung und noch später zur Scheidung. Hat eine Frau ein Recht auf die Lebensversicherungen bzw einen Teil, obwohl sich alles VOR der Trennung und Scheidung abgespielt hat? Wäre super, wenn Sie mir das sagen könnten. Bin über jeden Tip dankbar. Viele Grüße, Kerstin

Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 22:31



Antwort auf: Gütergemeinschaft/Lebensversicherungen

Hallo, es wird berücksichtigt, wenn es noch in irgendeiner Form vorhanden ist. Wenn es wegen Urlaub weg ist, nicht. Und wenn es für Schulden verwendet worden ist,auch nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2006



Antwort auf: Gütergemeinschaft/Lebensversicherungen

... im Rahmen des Vermögens-/Zugewinnausgleichs wird aufaddiert, was nach Eheschliessung (s. http://www.scheidung-online.de) erwirtschaftet wurde und da werden auch Gelder zur Tilgung eines Darlehens berücksichtigt. Was mit nem Urlaub ist, der danach ja weg ist, weiss ich nicht. Bin aber auch nur Laie. Gruß

Mitglied inaktiv - 22.06.2006, 06:49