Hallo,
ich brauche mal ganz dringend Ihren Rat:angenommen, ein Ehemann löst während der Ehe seine Lebensversicherungen aus, läßt sich das Geld ausbezahlen und gibt das Geld aus zB, zahlt Schulden zurück oder fährt in den Urlaub. Einige Monate später kommt es zur Trennung und noch später zur Scheidung.
Hat eine Frau ein Recht auf die Lebensversicherungen bzw einen Teil, obwohl sich alles VOR der Trennung und Scheidung abgespielt hat?
Wäre super, wenn Sie mir das sagen könnten. Bin über jeden Tip dankbar.
Viele Grüße, Kerstin
Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 22:31
Antwort auf:
Gütergemeinschaft/Lebensversicherungen
Hallo,
es wird berücksichtigt, wenn es noch in irgendeiner Form vorhanden ist. Wenn es wegen Urlaub weg ist, nicht. Und wenn es für Schulden verwendet worden ist,auch nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2006
Antwort auf:
Gütergemeinschaft/Lebensversicherungen
... im Rahmen des Vermögens-/Zugewinnausgleichs wird aufaddiert, was nach Eheschliessung (s. http://www.scheidung-online.de) erwirtschaftet wurde und da werden auch Gelder zur Tilgung eines Darlehens berücksichtigt. Was mit nem Urlaub ist, der danach ja weg ist, weiss ich nicht.
Bin aber auch nur Laie.
Gruß
Mitglied inaktiv - 22.06.2006, 06:49