Frage:
Grundschule, Umschulen im Schuljahr
Hallo! Unsere Tochter geht in die erste Klasse einer Grundschule in NRW, in die Integrationsklasse mit 28!!! Kindern. Leider ist die Klassenlehrerin schon länger krank und die Sonderpädagogin ist oft alleine am unterrichten. Es gab schon einige Vorfälle in dieser Klasse, woraus z.B. auch zwei Suspendierungen hervorgingen. 1 wöchig und 2 wöchig. Bei einem der Fälle weiß die Elternschaft was der "Täter" gemacht hat (es handelt sich nicht nur um Haare ziehen o. dergleichen). Einige Kinder haben es Mittags den Eltern erzählt. Worauf hin das Thema auch erst in der Schule offen besprochen wurde. Bei dem 2 wöchigen Verweis war die Schulleitung der Meinung sie müsse die Persönlichkeitsrechte des Kindes schützen und schweigt sich aus. Des weiteren wurde nun meine Tochter neulich auch angegriffen. Auch hier fühlen sich Lehrerin und Leitung persönlich angegriffen auf die Nachfrage was vorgefallen sei. Meine Tochter und ihre Freundin erzählen Mittags immer wie laut es in der Klasse ist und das sie nicht denken können. Außerdem fällt auf, dass oft vorausgesetzt wird, dass die Eltern zu Hause den Kindern erklären wie Aufgabenstellungen gelöst werden usw. Ein Junge wird häufig nur noch auf den Flur gesetzt mit seinem Tisch, weil bei ihm die anderen Erziehungskonzepte nicht fruchten. Dort muss er arbeiten wenn er zwei Ansagen bekommen hat und ein drittes Mal massiv stört.
Wir haben jedenfalls keinen guten Eindruck von den Zuständen in der Klasse und denken unsere Tochter hätte es wo anders leichter.
Wir und auch die Eltern der Freundin überlegen die Kinder in der Nachbarstadt ( die Stadt gehört zum selben Kreis) in einer Grundschule anzumelden. Die Direktorin der aufnehmenden Schule würde die Kinder annehmen, unsere Direktorin lässt dies zum Halbjahr nicht zu. Im Gesetz sei ein Schulwechsel nur zum Schuljahrswechsel vorgesehen. Wir möchten es lieber jetzt um weiteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Die Direktorin spielt alle Probleme runter.
Nun haben wir Verwandtschaft in besagter Nachbarstadt und könnten dort einen Zeitwohnsitz anmelden. Wie sehe es dann rechtlich aus? Kann die Direktorin dann immer noch ablehnen?
Oder wenn Zweitwohnsitz nicht reicht kann ich meine Tochter komplett bei den Verwandten anmelden , um sie auf die andere Schule zu bekommen?
Ich musste so ausführlich werden um zu zeigen, dass das alles nicht so ohne ist.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Marina LoMi
am 22.12.2015, 13:54
Antwort auf:
Grundschule, Umschulen im Schuljahr
Hallo,
einen Anspruch auf eine andere Schule in einer anderen Gemeinde gibt es nach meiner Meinung nicht.
Ich würde mich schriftl. an die vorgesetzten Behörden wenden mit Fristsetzung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2015
Antwort auf:
Grundschule, Umschulen im Schuljahr
Bei Wohnortwechsel kannst du natürlich umschulen - auch mitten im Schuljahr. Ein Zweitwohnsitz wird da nicht reichen...
Ich stelle mir vor, dass du mit dem Kind zusammen in den Nachbarort "umziehst", euch ummeldest und das Kind die Schule wechselt. (Nach den Sommerferien würde ich den alten Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden.)
Oder du holst jetzt ganz flott die Schulaufsicht (Schulrat, Schulamt, Bezirksregierung) ins Boot, um die existierenden Probleme zu lösen. Sei aber nicht überrascht, wenn du feststellst, dass das ein sich liebender Zirkel von hexenartigen Krähen ist.
von
Pamo
am 22.12.2015, 14:27
Antwort auf:
Grundschule, Umschulen im Schuljahr
Erst Wohnsitz ist sooo aufwendig. Was man da alles ummelden muss. &542; Also dann würde ich ja von meinem Mann getrennt wohnen usw. Kindergeld, Krankenkasse neuen Ausweis all so was ... oder?
Die Schulausich und das Schulamt habe ich schon überall angerufen, die sind sich erstmal über die Zuständigkeit nicht einig und wie es rechtlich ist raten sie auch nur!
von
Marina LoMi
am 22.12.2015, 14:47
Antwort auf:
Grundschule, Umschulen im Schuljahr
Telefonisch kannst du das alles vergessen.
Ich sag nur "Einwurfeinschreiben" mit konkreter Fristsetzung für die schriftliche Antwort. Dann bekommst du Antwort. Nur wer schreibt der bleibt.
Mündlich sitzen die das aus.
von
Pamo
am 22.12.2015, 19:50
Antwort auf:
Grundschule, Umschulen im Schuljahr
Meiner Meinung nach ist das Blödsinn, dass es einen Schulwechsel nur zum Schuljahr geben kann. Ich bin Lehrerin, und wir haben schon oft Schüler sogar mitten im Jahr aufgenommen oder abgegeben, ohne Umzug (auch NRW, allerdings Realschule). Zum Halbjahr müsste es auf alle Fälle gehen, lediglich die aufnehmende Schule kann verweigern, die abgebende nicht. Meistens hilft Hartnäckigkeit und Nervigkeit.
von
Lelo317
am 23.12.2015, 19:22
Antwort auf:
Grundschule, Umschulen im Schuljahr
Die Mutter der Freundin hat es auf dem Weg versucht. Erst aufnehmende Schule abgeklärt. Dann das Gespräch mit unserer Direktorin gesucht. Sie fragte wohl was da von ihr verlangt wird und hat aus dem Gesetz vorgelesen. So wäre es grundsätzlich zum Schuljahresende vorgesehen die Schule zu wechseln und zwischenzeitlich nur mit ihrer Einwilligung. Die sie nicht gibt, da kein Härtefall vorliegt. Aber das kann jede Schulleitung selber bestimmen. Bei der Schule wo wir hin wollen, wird mit Wechselwünschen z.B. anders umgegangen und die Direktorin würde sich nicht in den Weg stellen
von
Marina LoMi
am 25.12.2015, 13:16
Antwort auf:
Grundschule, Umschulen im Schuljahr
Geh auch hin und lass dir die Aussage der Schulleitung schriftlich geben. Nimm einen Zeugen mit, der das Gespräch mitprotokolliert. Sei nervig. Drohe mit der Bezirksregierung (das sind schließlich keine guten Zustände). Funktioniert bei Schulleitungen. Dass es nicht vorgesehen ist, heißt ja nicht, dass es verboten ist.
von
Lelo317
am 26.12.2015, 19:58