Hallo Frau Bader,
werden zur Berechnung des Elterngeldes grundsätzlich nur die letzten 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt, oder wird, wenn man in den letzten 12 Monaten im EU mit anderem Kind war und kein Geld bekommen hat die Monate davor, wo man normal verdient hat zur Berechnung benutzt?
Mitglied inaktiv - 06.01.2007, 13:09
Antwort auf:
Grundlage zur Berechnung Elterngeld
Hallo,
Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2007