Grundlage für Berechnung der KitaGebühren nach Trennung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Grundlage für Berechnung der KitaGebühren nach Trennung

Nach Trennung der Eltern müssen beide Partner anteilig für die Kitagebühren aufkommen. Wird die Berechnung anhand des Brutto- oder Nettogehalts durchgeführt?

von Socke99 am 20.02.2013, 22:14



Antwort auf: Grundlage für Berechnung der KitaGebühren nach Trennung

Hallo, Kinderbetreuungskosten sind in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten . Kinderbetreuungskosten müssen von den Unterhaltsverpflichteten separat gezahlt werden, wobei sich beide Eltern die Kosten teilen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, wobei jeder Elternteil einen Freibetrag von € 1.100,00 abziehen darf. Es muss ja netto sein, sonst wäre es unfair. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2013



Antwort auf: Grundlage für Berechnung der KitaGebühren nach Trennung

Das stimmt nicht. Kinderbetreuung ist von dem zu zahlen bei dem die Kinder leben. Der Expartner zahlt ja normalerweise Unterhalt, damit ist das abgegolten. Es sei denn er verdient sehr viel.

von Sternenschnuppe am 20.02.2013, 23:16



Antwort auf: Grundlage für Berechnung der KitaGebühren nach Trennung

Wo lebt ihr denn ? Hier in Düsseldorf wird dann nur das Einkommen zur Berechnung herangezogen von dem Elternteil wo das Kind lebt.

von CKEL0410 am 21.02.2013, 08:33



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