Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich aktuell in Elternzeit meines im Dezember geborenen Kindes.
Wir überlegen aktuell, ob wir im nächsten Jahr (noch in der Elternzeit) ein zweites Kind bekommen möchten. Da stellte sich uns allerdings die Frage nach der Grundlage der Elterngeldberechnung. Es wird ja grundsätzlich das Einkommen der letzten 12 Monate betrachtet und davon 65% gezahlt bzw. der Höchstsatz von 1800€/Monat. Wie schaut es da bei mir aus? Wird als Einkommen das jetzige Elterngeld gesehen oder der Verdienst vor dem Eintritt in die Elternzeit? Das wäre für unsere Planung nicht ganz unerheblich.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und freundliche Grüße
von
Simsalabim1404
am 06.07.2019, 11:08
Antwort auf:
Grundlage Elterngeld-Berechnung bei erneuter Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2019
Antwort auf:
Grundlage Elterngeld-Berechnung bei erneuter Schwangerschaft in Elternzeit
Nein dein Elterngeld zählt nicht als Grundlage des neuen Elterngeld.
Das gleiche Elterngeld erhälst du, wenn Kind 2 auf die Welt kommt und das 1. Kind 14/15 Monate alt ist. Sind in den 12 Monate Bezugs Zeitraum Elterngeld und/oder Mutterschaftsleistungen werden diese ausgeklammert und durch frühere Zeiten ersetzt. Allerdings gilt das nur für 12 Monate bei normalen EG und 14 Monate bei EG plus.
Jeder Monat ohne Einkommen zählt mit 0€ und mindert das neue Elterngeld. Du kannst bis 30h/Woche innerhalb der ez arbeiten und damit das neue Elterngeld steigern
Mitglied inaktiv - 06.07.2019, 11:28