Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe am 26.03.2019 in Mutterschutz und arbeite im Vertrieb, d.h. mein Gehalt schwankt monatlich. Für März würde ich ja noch ein anteiliges Gehalt bekommen sowie Mutterschaftsgeld. Welcher Monat wird nun als Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes genommen? März, obwohl ich da nur noch anteilig arbeite? Oder Februar? Mir wird zudem noch mein Urlaubsanspruch ausbezahlt werden, da ich meinen Urlaub vor dem Mutterschutz nicht nehmen kann. Jetzt möchte ich natürlich, dass dieser im optimalen Monat ausgezahlt wird und somit in die Berechnung des Mutterschaftsgeldes einfließt. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

von Kornblume2016 am 23.10.2018, 11:52



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

Hallo, 1. Es zählt der letzte abgeschlossene Monat 2. Nein, eine Auszahlung ist rechtlich nicht vorgesehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2018



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

das darf der AG nur, wenn das arbeitsverhältnis endet. der nicht genommene urlaub schiebt sich nach hinten und darf bis ende des folgejahres genommen werden, in dem die elrernzeit endet. urlaub ist zum erholen da und nicht zum auszahlen. daher geht das auszahlen bei dir nicht

von mellomania am 23.10.2018, 13:34



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

Wenn sich AG und AN einig sind, ist das durchaus möglich, siehe hier: "Mitarbeiter bitten um die Auszahlung des Urlaubs oder der Arbeitgeber schlägt Urlaubsabgeltung vor, um nicht auf seinen Mitarbeiter verzichten zu müssen. Das funktioniert, solange sich beide Parteien an die Abmachung halten. Rechtlich ist die Lage allerdings eindeutig – Ihr Risiko als Arbeitgeber: Durch die Auszahlung wird der Urlaubsanspruch nicht erfüllt. Ihr Mitarbeiter könnte also jederzeit die ausgezahlten Urlaubstage noch einmal einfordern, und hätte gute Chancen, vor Gericht damit durchzukommen." Quelle: "https://www.lexware.de/artikel/urlaubsanspruch-diese-regeln-gelten-fuer-uebertragung-und-auszahlung/" Bei meinem ersten Kind wurde das so gemacht. 12 Tage Resturlaub wurden ausgezahlt und auch im Mutterschaftsgeld berücksichtigt. Ich arbeite sei 15 Jahren bei meinem Unternehmen, und die haben sicher keine Angst, dass ich meinen Urlaub einklage :)

von Kornblume2016 am 23.10.2018, 14:14



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

Rechtlich darf der Urlaub jedoch jedoch nur ausgezahlt werden, wenn er im Rahmen einer Kündigung nicht mehr genommen werden kann oder dringende betriebliche Gründe den Urlaub verhindern. D.h. einen Anspruch auf Auszahlung hast du nicht, da dein urlaub nicht verfällt. Und da es keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung außer in den genannten Fällen gibt, liegt das Risiko eben auch beim AG, wenn er sich darauf einlässt (gegen geltende Gesetze zur Urlaubsausbezahlung). Selbst wen ihr euch da einig seid - den Urlaub, den du eigentlich auch später nehmen könntest als Gehalt zu behandeln und so das MG zu erhöhen ist meiner Meinung nicht rechtens.

von cube am 23.10.2018, 14:35



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

Naja richtig ist es schon, man hat so gesehen kein Recht auf eine Auszahlung. Eine andere Aussage wirst du in einem Rechts(!)forum nicht bekommen. Was ihr "unter der Hand" regelt ist wieder eine andere Sache. Berechnungsgrundlage des Mutterschutzes sind die letzten drei Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Ob das dann beim Mutterschutz berücksichtigt wird hängt dann davon ab, ob die Krankenkasse euer Spiel durchschaut (der Lohn im Mutterschutz wird immerhin von der Allgemeinheit getragen, daher ist es deinem AG wohl egal, ob es rechtlich sauber ist oder nicht) oder eben nicht.

von Dojii am 23.10.2018, 14:36



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

Dass ich keinen Anspruch darauf habe, weiß ich, und es bin auch nicht ich diejenige von der die Initiative zum Auszahlen ausgeht, sondern mein AG. Für mich ist es jedoch völlig in Ordnung, da ich mit 38 Tagen Urlaubsanspruch pro Jahr absolut gut zurecht komme :) und die habe ich ja auch wieder von Neuem wenn ich aus der Elternzeit zurück komme. Bei meinem ersten Kind wurde es auf jeden Fall beim Mutterschaftsgeld berücksichtigt, das ist Fakt und war nicht unerheblich...

von Kornblume2016 am 23.10.2018, 14:38



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

Liebe Dojii, vielen Dank. In Deiner Antwort waren zumindet mal ein paar Dinge drin, die weiter geholfen haben :) im Gegensatz zu Deinen Vorrednerinnen. Aber eine Frage bleibt dann noch: Was hat die KK damit zu tun? Sie zahlt doch eh nur die 13 Euro pro Tag. Und den Rest bekommt der AG über die Umlage zurück, aber doch nicht von der Krankenkasse... Oder?

von Kornblume2016 am 23.10.2018, 14:40



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

U2 bedeutet dass der Arbeitgeber die Kosten für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von den Krankenkassen zurückerstattet bekommt. Daher interessiert es die Krankenkassen natürlich schon, ob die letzten drei Lohnabrechnungen Zahlungen beinhalten, die sie rechtlich nicht berücksichtigen müssen/dürfen.

von Dojii am 23.10.2018, 14:57



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weil der AG jeden monat, in dem du in ez bist, den urlaub kürzen darf. wenn du also im november aus der ez kommst, hast du nur den anspruch auf 1/12 für den dez von den 38 tagen :-)

von mellomania am 23.10.2018, 14:59



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

Dazu hab ich vergessen zu erwähnen, dass sich das U2 durch alle Arbeitgeber querfinanziert, die quasi einen Beitrag dazu zahlen. Und damit finanzieren alle Arbeitgeber deinen Mutterschutz, der ggf. auf falschen Zahlen beruht, wenn dir der Urlaub ausgezahlt wird.

von Dojii am 23.10.2018, 15:02



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

Ich komme aber zum 01.01.2021 zurück und habe dann für das Jahr 2021 38 Tage regulären Urlaubsanspruch, die mir völlig reichen. Da kann ich getrost auf 20 Resturlaubstage aus 2019 verzichten :) Danke für den Hinweis zur Umlage. Mir war nicht klar wie diese finanziert wird.

von Kornblume2016 am 23.10.2018, 16:10



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

Die 38 Tage habe ich regulär, d.h. ohne Elternzeit oder sonstiges. Das ist mein ganz normaler jährlicher Urlaubsanspruch gemäß Arbeitsvertrag!

von Kornblume2016 am 23.10.2018, 16:12



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

wenn du zum 1.1.21 zurückkommst dann stimmt es doch. was möchtest du mir damit sagen dass du regulären urlaub hast? verstehe ich jetzt nicht sooooo ganz

von mellomania am 23.10.2018, 16:14



Antwort auf: Grundlage Berechnung Mutterschaftsgeld

Dass mir natürlich klar ist, dass ich den Urlaub anteilig habe wenn ich unterjährig zurückkomme...

von Kornblume2016 am 24.10.2018, 09:56



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