hallo,
meine ex-schwiegermutter ist ganz fixiert auf unseren sohn,er ist4 und sie behandelt in wie ein baby (windeln,flaschi,tragen usw.)
mein exmann und ich sind uns einig das das so nicht geht. es schadet philipp nur. ausserdem besteht sie drau den kleinen 5 mal die woche zu sehen, sonst würden sie dafür sorgen das er mir weg genommen wird (bin 20, bekomme mein 3tes kind). darf sie das? was für möglichkeiten bleiben uns?
danke im vorraus
monika
Mitglied inaktiv - 19.10.2001, 05:26
Antwort auf:
großmütter-umgangsrecht?
Liebe Monika,
allgemein sagt man, dass der Umgang zwischen Kind und Großeltern gefördert werden soll, weil das Kind zu seiner Oma/ Opa eine ganz besondere Art von Beziehung hat. Dies hat aber seine Grenze, wenn das gesundheitliche/ seelische Wohl in Gefahr ist.
Dies scheint hier der Fall zu sein. Schön, wenn Sie sich mit Ihrem Exmann einig sind.
Ich rate folgendes: setzten Sie sich erst mal alle zusammen und finden Sie offene Worte.
Grds. kann Ihre Schwiegermutter Ihnen natürlich nicht das Kind wegnehemn.
Und 5mal die Woche ist übertrieben. Bei einem vierjährigen Kind 1-2 mal im Monat einige Stunden halte ich für üblich.
Wenn es zu viel Ärger gibt, hilft Ihnen auch das Jugendamt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2001