Großeltern wollen das das Kind bei Ihnen lebt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Großeltern wollen das das Kind bei Ihnen lebt

Hallo zusammen, Bin sein 1 Jahr geschieden und habe einen 10 Jährigen Sohn. KV wohnt bei seinen Eltern im Haus und hat Umgang jedes 2te Wochenende und 2 Tage im Monat ein Mittwoch. Er ist sehr viel arbeiten und im schichtdienst. Selbst wenn er unseren Sohn am Wochenende hat geht er arbeiten und es passen seine Elterndie meiste Zeit auf. Soweit gut und auch ok. Finde es ja schön wenn sie alle Zeit verbringen wollen. Nun ist es so das die Großeltern meinen das es unseren Sohn bei mir nicht gut geht. Muss dazu sagen das mein Sohn hier Regeln hat die ihm nicht gefallen. Denke die hat er da nicht und möchte da nun hin. Jetzt will der Opa für den Vater das Sorgerecht beantragen und soll auch die betreuungsperson werden damit KV weiter arbeiten gehen kann. Bin etwas vorm Kopf geschlagen und weiß nicht genau was ich davon halten soll. Haben vor längerem eine Erziehnungsberatung im Haus und sie sagen auch das es meinem Sohn bei mir nicht schlecht hat. Oder ist es nun eine Phase von unserem Sohn? Wäre um Rat oder Vorschläge dankbar

von JaRing am 02.12.2018, 19:45



Antwort auf: Großeltern wollen das das Kind bei Ihnen lebt

Hallo, im Streitfall wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht der bekommen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Das sind ja nun eindeutig Sie. Der Vater als solche scheint ja wegzufallen, weil er die komplette Betreuung gar nicht leisten kann. Und die Großeltern werden sicherlich nicht der Mutter vorgezogen werden. etwas anderes gilt nur, wenn eine konkrete Kindeswohlgefährdung bei Ihnen nachzuweisen ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2018



Antwort auf: Großeltern wollen das das Kind bei Ihnen lebt

Lehn dich entspannt zurück. Sie können das gerne beantragen, wenn du dir aber außer Regeln nichts vorzuwerfen hat, werden die vor Gericht mit ziemlicher Sicherheit scheitern Die Großeltern haben gerade mal ein eingeschränktes Umgangsrecht. Und es dürfte auch vor Gericht nicht für den Vater gut aussehen das er das Kind immer zu den Großeltern abschiebt wenn er Umgangswochenende hat. Das alles dürfte nicht reichen damit ein Gericht dem Vater das Sorgerecht zuspricht un den Großeltern schon mal gar nicht.

von Felica am 02.12.2018, 20:39



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