Greift ein Änderungsvertrag, obwohl 2 vorherige Bestehen und ich noch in Elternz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Greift ein Änderungsvertrag, obwohl 2 vorherige Bestehen und ich noch in Elternz

Hallo, folgendes Problem, ich hatte rechtzeitig 08/2015 meine Elternzeit angemeldet mit dem 1. Jahr zu Hause bleiben und dem 2. Jahr eine Teilzeitbeteiligung von den ersten 6 Monaten 50 %, und die letzten 6 Monaten 75%. Dies wurde verschriftlich von meinem Arbeitgeber mit der Zustimmung hierfür und das eben mein Vertrag von ehemals 100% Vollzeit nach der Elternzeit weiter läuft. Im 12/16 bat ich schriftlich darum diese 75% auf 50% zurückzustufen und vormulierte es so:" zur Zeit bin ich zu 50% TZ in EZ beschäftigt, und ich hatte zum Zeitpunkt der Antragsstellung um eine Aufstockung der Arbeitszeit ab 01.03.2017 von 50 auf 75% gebeten, welche mir auch schriftlich zugesichert wurde Nun möchte ich Sie ( meinen Arbeitgeber) darum bitten ab 01.03.2017 meine TZ Beschäftigung auf 50% beizubehalten" Daraufhin folgte ein erneuter Änderungsvertrag, indem nun steht, dass ich ab 01.03.2017 unbefristet auf 50% der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit gesetzt bin, die übrigen Paragraphen des ursprünglichen Arbeitsvertrages unberührt bleiben. Diesen habe ich unterschrieben, da ich dachte, dass ja zuvor der andere Änderungsvertrag, in dem ja eindeutig meine Beantragung geregelt war und bestätigt wurde, dass es sich ja die wöchentliche Arbeitszeit in Elternzeit handelt, wieder zu den 100% eben zurückkehre kann greift und eindeutig eben dies drin steht. Habe ich nun einen kompletten Änderungsvertrag unterschrieben o. greift auch hier der vorher vorliegende Änderungsvertrag, in welchem eindeutig die Zustimmung mit % der Teilzeit in Elternzeit drin steht und dass es eben Elternzeit ist und danach meine 100 % weiter gehen o. nicht? Ich hoffe es war noch verständlich und sie können mir vlt. weiterhelfen..

von magicbetty am 08.08.2017, 22:24



Antwort auf: Greift ein Änderungsvertrag, obwohl 2 vorherige Bestehen und ich noch in Elternz

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Einzelfall Bewertungen kann ich hier nicht vornehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2017



Antwort auf: Greift ein Änderungsvertrag, obwohl 2 vorherige Bestehen und ich noch in Elternz

Mit diesem Satz hast Du Deinen Vertrag dauerhaft geändert. "Nun möchte ich Sie ( meinen Arbeitgeber) darum bitten ab 01.03.2017 meine TZ Beschäftigung auf 50% beizubehalten"" Du hast es nicht auf die Elteenzeit begrenzt.

von Sternenschnuppe am 08.08.2017, 22:42



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