Frage: Gleitzone/Mutterschutz

Guten Tag, ich habe einen 430,- Teilzeitvertrag (Home Office 5h / Woche) mit einer Freundin, ich bin ihre einzige Angestellte. Jetzt wollte ich mal nachfragen, wie das mit Mutterschutz und Kündigung aussieht, wenn ich schwanger bin. Ich wollte ihr anbieten, bis zum Schluss so weit wie möglich zu arbeiten (ohne die 6 Wochen wahrzunehmen) und dass sie mich in den Wochen nach Geburt, in denen ich aussetzen würde nicht bezahlen braucht, das fände ich unfair. Wäre das theoretisch in Ordnung? Gilt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft/Mutterschutz auch bei solchen Situationen oder kann sie mich auch in diesem Falle jederzeit kündigen, wir haben eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende? Danke und lieben Gruss vom Bodensee.

von saphia am 02.05.2012, 11:28



Antwort auf: Gleitzone/Mutterschutz

Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Elternzeit: bis zu 3 J. - Elterngeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2012



Antwort auf: Gleitzone/Mutterschutz

wieso willst du auf dein gehalt verzichten? deine chefin zahlt doch extra umlagen dafür!!! http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U2 dann müsstest du ja auch kein gehalt bei krankheit bekommen,wenn es mal über die 6 wochen geht, dafür zahlen sie doch auch umlagen! http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1 die 6 wochen vorher kannst du natürlich weiter arbeiten,das ist deine entscheidung.

von CKEL0410 am 02.05.2012, 13:49



Antwort auf: Gleitzone/Mutterschutz

@CKEL danke für die Info, das wusste ich gar nicht liest sich auch echt kompliziert. Ich dachte, weil es meine Freundin und quasi ein 1 Mann Betrieb ist, kann man das von ihr nicht verlangen...Gruss Saphia

von saphia am 02.05.2012, 14:00



Antwort auf: Gleitzone/Mutterschutz

Liebe Frau Bader, danke für die ausführliche Antwort, Sie schreiben 400er Arbeitsvertrag und Minijobler...aber das ist ja kein Minijob sondern eine TZ Stelle daher 420€, ich in die einzige Angestellte. Darf man mir dann trotzdem nicht kündigen in der Schwangerschaft und kann ich tatsächlich bis 3 Jahre Elternzeit nehmen?

von saphia am 05.05.2012, 14:17



Antwort auf: Gleitzone/Mutterschutz

Ja kannst du auch bei einem 40/ Euro Job wurden die selben Regel gelten!!!

von CKEL0410 am 07.05.2012, 11:59



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