Frage: Gleitzeit und Arztbesuche

Hallo Frau Bader, Folgende Frage: Ich bin seit Sommer letzten Jahres in der Gleitzeit-Anstellung. Meine Kernzeit ist von 9 bis 15:30 Uhr. Ich bin in der 12. Woche schwanger, meine Chefin weiß es bereits, die Personalabteilung noch nicht. Nach meinem nächsten Termin beim Arzt möchte ich dort auch Bescheid geben. Mein Gynäkologe ist 65 km von meinem Wohnort entfernt, ich möchte den Arzt aber nicht wechseln. Da ich mehrere Fehlgeburten schon hatte, habe ich alle 9-14 Tage eine Untersuchung. Egal ob morgens oder abends, ich schaffe es entweder erst nach 9 Uhr auf die Arbeit, oder muss diese früher verlassen, um rechtzeitig zum Arzt zu kommen. Ich sammle so natürlich reichlich minus-Stunden. Um all meine Stunden nachzuarbeiten (momentan schon 19 Stunden) fehlt es mir zur Zeit an Kraft. Greift das mitterschutzgesez auch während der Gleitzeit, sodass ich bezahlt freigestellt werden muss oder nicht? Ich werde demnächst auch zu unseren Betriebsarzt gehen, da ich zusätzlich ne chronische darmentzündung als Grunderkrankung habe. Dass ich krank geschrieben werde, dazu geht es mir zu gut, aber dass ich eben von morgens bis abends meine Stunden nachhole, das schaffe ich einfach net. Haben Sie einen Rat für mich? Vielen Dank schon mal.

von danisahnee am 03.01.2016, 14:35



Antwort auf: Gleitzeit und Arztbesuche

Hallo, Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Für die Vorsorgeuntersuchungen ist ein Mutterschaftsvorsorgeschein erforderlich. Die werdende Mutter erhält ihn bei ihrer Krankenkasse. Sie händigt ihn dem Arzt aus, der die Vorsorgeuntersuchungen durchführt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber Sie freistellen. Nach § 16 MuSchG hat der Arbeitgeber der Frau die erforderliche Freizeit zu gewähren. Dies ist nicht in jedem Fall mit der Pflicht zur Freistellung von der Arbeit gleichzusetzen. Die Frau muss bei der Vereinbarung eines Untersuchungstermins mit dem Arzt, soweit dies möglich ist, auf die Belange des Betriebes Rücksicht nehmen. Kann sie den Arzt oder die Hebamme ohne Schwierigkeiten auch außerhalb der Arbeitszeit aufsuchen, dann braucht ihr der Arbeitgeber aufgrund des § 16 eine Arbeitsbefreiung nicht zu erteilen . Da Sie bis 15:30 Uhr arbeiten, kann ich nicht einsehen, warum Sie die Untersuchungen nicht nach der Arbeitzeit vornehmen lassen sollten. Außerdem ist es nicht das Risiko des Arbeitgebers, wenn Sie sich einen Arzt suchen, der so weit entfernt liegt. Auch dies muss der Arbeitgeber nicht tragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2016



Antwort auf: Gleitzeit und Arztbesuche

Generel bist Du für die Untersuchungen freizustellen für die normalen U Untersuchungen und notwendigen Zusatzuntersuchungen. Aber, und das wird bei Dir der Knackpunkt sein, nicht für einen Arzt der so weit weg ist. Dies ginge ja auch anders und schneller. Daher versuche eine Lösung mit dem Chef zu finden, dass es vielleicht teils / teils von ihm und von Dir getragen wird. Denn für Deine Arztwahl ( die ich verstehen kann wenn man da Vertrauen hat) kann der AG nix.

von Sternenschnuppe am 03.01.2016, 14:40



Antwort auf: Gleitzeit und Arztbesuche

Ich würde schon zu meinem eigenen Vorteil hin versuchen vor Ort einen neuen Arzt suchen. vertrauen hin oder her, aber 65 km hin, 65km zurück - das ganze hochschwanger. Unter Umständen dann alle 2-3 Tage in der "Endphase" wegen CTG - nie im Leben. Spätestens da hätte mein Frauenarzt mir wohl auch einen Vogel gezeigt. Kann man sich jetzt in der Frühschwangerschaft noch nicht so vorstellen, aber später mit einem riesen Bauch und dann dem Kampf mit dem Anschnallgurt, Wassereinlagerungen, evtl Symphysenproblemen und einem Kinderbein das sich gerne zwischen Rippen und Co "schiebt" will man sich das nicht mehr wirklich antun. Ich fand zum Schluß schon die 15km echt heftig pro Fahrt. Da war selbst der 3km Lauf beim errechneten ET (der endlich Wehen auslösen sollte) im Hochsommer angenehmer.

Mitglied inaktiv - 03.01.2016, 20:03



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