Die Arbeitspläne werden bei uns von Woche zur Woche gemacht, bei denen sich die Vollzeitmitarbeiter selbst eintragen dürfen, die Teilzeitmitarbeiter jedoch nicht, denn diese sollen flexibel planbar sein. Die Arbeitsverträge sind jeweils gleich, alle haben ein flexibles Jahresstundenkonto. Meines wissens ist es doch so, dass ein TZ-MA die selben Rechte hat, wie ein VZ-MA, oder? Kann man mir dann verwehren, mich selbst einzutragen(, solange es vom personellen umsetzbar ist)? Danke im Voraus!
Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 00:27