Gleiche Rechte für Voll-und Teilzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gleiche Rechte für Voll-und Teilzeit?

Die Arbeitspläne werden bei uns von Woche zur Woche gemacht, bei denen sich die Vollzeitmitarbeiter selbst eintragen dürfen, die Teilzeitmitarbeiter jedoch nicht, denn diese sollen flexibel planbar sein. Die Arbeitsverträge sind jeweils gleich, alle haben ein flexibles Jahresstundenkonto. Meines wissens ist es doch so, dass ein TZ-MA die selben Rechte hat, wie ein VZ-MA, oder? Kann man mir dann verwehren, mich selbst einzutragen(, solange es vom personellen umsetzbar ist)? Danke im Voraus!

Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 00:27



Antwort auf: Gleiche Rechte für Voll-und Teilzeit?

Hallo, wenn es vertraglich nicht geregelt ist und sich nicht aus betrieblichen Gründen ergibt, denke ich, es bestehen die gleichen Rechte. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2008



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