Frage: Gleichberechtigung

Liebe Frau Bader, ich bin ab Februar 2018 im Mutterschutz gewesen und habe aber an der Weihnachtsfeier des Unternehmens teilgenommen. Am Ende hieß es, dass alle Mitarbeiter eine mit Namen versehene Tüte mitnehmen können. Dort befindet sich ein Umschlag mit jeweils 500 Euro. Jeder Mitarbeiter bekomme diesen Betrag, egal, wie lange er schon im Unternehmen arbeite. Zuhause angekommen musste ich feststellen, dass ich das Geld nicht bekommen habe. Sicherlich als Einzige und weil ich in Elternzeit bin. Letztes Jahr habe ich wie alle anderen Mitarbeiter die Einmalzahlung erhalten, obwohl ich schwangerschaftsbedingt im Beschäftigungsverbot. Es gibt mehrere Mitarbeiter, die erst um 01.12.2018 begonnen haben und das Geld trotzdem bekommen haben. Anscheinend nur ich nicht. Das dürfte rechtlich nicht in Ordnung sein, oder? Liebe Grüße SONNEBLUME

von Sonnenblume1982 am 07.12.2018, 16:10



Antwort auf: Gleichberechtigung

Hallo, grds kann er die Zahlung in der EZ aussetzen. Aber dann für alle, die in EZ sind (Gleichbehandlungsgrundsatz). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2018



Antwort auf: Gleichberechtigung

Frag doch einfach nach Vielleicht nur ein Versehen oder aber eben nicht, dann werden sie dir sagen warum.

von Felica am 07.12.2018, 16:17



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unternehmen oder? Das bringt dir mehr Probleme als alles andere. Da du in Elternzeit bist und das Arbeitsverhältnis ruht, gibt es auch kein Weihnachtsgeld so einfach ist das.

von ALF0709 am 07.12.2018, 16:52



Antwort auf: Gleichberechtigung

Doch, natürlich ist das rechtens. Du hast da keinen Anspruch drauf, nur im BV und Mutterschutz wäre das anders. Da bekommt man alle Leistungen, wie als ob man arbeitet. Aber doch nicht in der Elternzeit! Es ist schon nett, wenn sie Dich in der Zeit zur Weihnachtsfeier einladen. Das ist auch nicht üblich.

von Car.78 am 07.12.2018, 17:03



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Also, solange ihr dafür eine Quittung gegenzeichnet oder es sonst irgendwie als Bonus verbucht wird und auf euren Gehaltsabrechnungen auftaucht - ok. Aber ansonsten ist das Schwarzgeld meines Wissens nach. Aber davon ab: nein, in EZ hast du keinen Anspruch auf Sonderzahlungen. In der EZ ruht dein Arbeitsvertrag - BV ist eine andere Nummer.

von cube am 07.12.2018, 17:51



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Aber darf der AG eine einzige Mitarbeitern ausschließen aufgrund von EZ? Es gibt Mitarbeiter im Sabbatical, die das Geld erhalten und auch zwei Väter in EZ, die das Geld ebenfalls erhalten haben.

von Sonnenblume1982 am 07.12.2018, 18:34



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Ist ein Umschlag zu Weihnachten eine freiwillige Leistung des AG und er darf entscheiden wer die bekommt. Wenn du ein Strafverfahren möchtest klag es ein. Ich rate dir dringend es hinzunehmen. Und ja bei einer freiwilligen Leistung darf der AG einen AN ausschließen. Noch mal: dein Vertrag ruht

von ALF0709 am 07.12.2018, 19:23



Antwort auf: Gleichberechtigung

Ich würde mir dann meinen Teil denken und die EZ nutzen um mir was neues zu suchen. Du bist, sofern nicht doch ein Versehen, scheinbar keine so hoch geschätzte Mitarbeiterin. dann jedenfalls nicht wenn es stimmt das andere die in EZ sind das Geld bekommen haben. Nur ohne nachfragen wirst du nicht wissen ob Versehen oder Absicht.

von Felica am 07.12.2018, 19:25



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Außerdem macht es vielleicht auch noch einen Unterschied, wie viel die anderen Kollegen in 2018 gearbeitet haben. Vielleicht haben die beiden Väter und die Kollegin mit der Auszeit nur 1,2 Monate gefehlt und da wurde eben entschieden, dass die das bekommen. Wie auch immer, ein Recht hast Du in keinem Fall auf die Kohle.

von Car.78 am 07.12.2018, 19:28



Antwort auf: Gleichberechtigung

du befindest dich in Elternzeit - dein Arbeitsvertrag ruht. Nein, du hast kein Anrecht auf Sonder-, Bonus-, oder sonst wie Zahlungen. Auch nicht, weil du bei der Weihnachtsfeier - die keine Arbeitsleistung darstellt - warst. Wie du selbst sagst, bekommt jeder MA unabhängig von seiner Betriebszugehörigkeit diese Zahlung - bei laufenden Arbeitsvertrag. Deiner aber ruht. Zuvor warst du im BV - das ist zwar nicht dein Problem, aber was bitte erwartest du? Du arbeitest also seit mindestens 1 Jahr nicht mehr, willst aber trotzdem eine Bonuszahlung? Sorry, sehe ich nicht gerechtfertigt. Da du sie vorher wohl auch immer bekommen hast, also nicht grundsätzlich ausgeschlossen wirst, sehe ich hier auch keine ungerechte oder nicht wertschätzende Behandlung. Ich fände es im Gegenteil eher unfair, dir eine Sonderzahlung zukommen zu lassen, obwohl du seit geraumer Zeit keine Arbeitsleistung erbringst.

von cube am 08.12.2018, 08:44



Antwort auf: Gleichberechtigung

Ich würde nachfragen warum du das nicht bekommen hast. Schließlich haben es welche bekommen die erst ab dem 1.12 angestellt sind (1 Monat). Eine schrieb, du warst in EZ und nicht im Mutterschutz oder BV. Das sehe ich nicht so. Du schreibst, dass du ab Febr. im Mutterschutz warst. Das bedeutet im Jan. noch im BV und dann 6 Wochen vorgeburtlichen Mutterschutz. Das sind 2.5 Monate. Wenn der nachgeburtliche Mutterschutz auch noch mit angerechnet wird, so sind es sogar 4.5 Monate. Allerdings ist die Zeit auch EZ. Wenn du nicht die vollen 500€ bekommst, dann doch anteilig für 2.5 Monate. Wsrum aber bekommen Mitarbeiter welche nur 1 Monat da sind den vollen Anteil? 2017 warst du ca. 6 Monate im BV, also 6 Monate arbeitsfähig und hast da trotz BV den vollen Anteil bekommen. Ist es das Weihnachtsgeld? Oder gibt es das extra? Weihnachtsgeld steht dir anteilig bis zur Geburt zu. Alles was darüber liegt ist Kulanz. Genauso mit betrieblichen Zulagen welche dir auch nur anteilig zu stehen. Solltest es das bei euch geben und du es nicht bekommen haben würde ich es mit nachfragen. Sind die 500€ eine Sonderzahlung (aus welchem Grund) dann stände dir auch das anteilig zu. Sollten andere es bekommen haben, dann würde ich mir überlegen, ob ich dahin zurück kehren möchte. Da würde ich ggf. die EZ nutzen um was anderes zu finden. Denn ausgelassen/ausgeschlossen zu werden fände ich nicht gut. Ist es nur aus versehen passiert: ok, kann passieren. Du bekommst es nachträglich. Hier passt der Spruch :"bei Geld hört die Liebe auf". Wo gespart werden kann .....

von Ani123 am 10.12.2018, 03:47



Antwort auf: Gleichberechtigung

In der Gesamtansicht sieht es so aus, als hätte Frau Bader auch geantwortet, aber wenn ich auf die Detailansicht gehe, sehe ich keinen Beitrag von ihr. ???? Ich habe nachgefragt und angeblich war es nur ein Versehen :/

von Sonnenblume1982 am 12.12.2018, 06:25