Frage: Gläubiger

Und zwar habe ich März 03 mit meinem Exmann die Eidestaatl. Vers. abgeleistet. Einige Schulden sind noch zu begleichen und ich zahle jetzt bereits an mehrere Gläubiger geringe Monatl. Zahlungen ab. Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern. 2 und 3 Jahre alt. Ich bin im Erziehungsurlaub und werde danach Arbeitslos sein. Es ist alles sehr schwer für uns. Nun machte ich einem Gläubiger meine Lage verständl. und bot ihm eine Ratenzahlung an mit der Bitte es zu genehmigen. Ich setzte dazu, dass wenn ich mehr Geld zu verfügung habe mehr zahle werden (wie jetzt z. B. an Weihnachten werde ich finanz. von meiner Oma unterstützt und bekam Bargeschenke - dadurch könnte ich diesmal mehr im Monat zahlen) Er schrieb (Anwalt) daraufhin, dass dass nur gewährt wird wenn ich die Abtretungserklärung unterschrieben zurückschicke. Innerhalb v. 10 Tagen. Aus dem Schreiben "Zur Sicherung des Ausgleiches der nach Grund und Höhe bezeichneten Forderungen u. etwaiger u. künftiger Kosten weiteter Rechtsverfolgung in Höhe von 25 % trete ich den jeweils pfändbaren Teil meiner Einkünfte aus Arbeitsvertrag/Provisions- u. Ausgleichsansprüche aus Handelsvertretervertrag gegen meinen jeweil. Arbeitgeber ab. Weiter trete ich ab, den abtretbaren Teil etwaiger - auch künftiger - Ansprüche auf Arbeitslosen, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, Arbeitslosenhilfe, Erwerbsunfähigkeits- u. Hinterbliebenenrente gegen den jeweiligen Leistungsträger." "Der Gläubiger darf die Abtretung dem Drittschuldner nur dann offenlegen, wenn ich mit der Erfüllung meiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarun in Verzug gerate. Solange ich sie erfülle, kann ich die abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Die von mir eingezogenen und abgetretenen Beträge werde ich zum Ausgleich der gesicherten Verbindlichkeiten verwenden. Der Gläubiger ist verpflihctet, mit der Offenlegung der Abtretung auch zu erklären, wegen welcher noch offenen Forderungen er Zahlung an sich verlangt. ..." Mein Gott - bislang klappte es immer mit der Ratenzahlung und ich werde diesmal zum 1 x mit dieser Abtrittserklärung konfronitert. Muss ich das wirklich unterschreiben? Es hört sich für mich alles "Bahnhof" an... kann ich nicht einfach monatl. meine Raten an die zahlen. Andere Gläubiger waren da auch immer sehr entgegenkommend. Möchte nix unterschreiben, was meine Situation verschlimmern könnte. Habe sowieso kaum Geld. Liebe Gruss Tina + 2 Mäuse

Mitglied inaktiv - 22.12.2005, 13:20



Antwort auf: Gläubiger

Hallo, der Gläubiger will nur eine Sicherheit für den Fall,dass Sie plötzlich Geld bekommen oder doch arbeiten. Aber der Selbstbehalt liegt bei Ihnen wirklich recht hoch. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2005



Antwort auf: Gläubiger

Hallo, das kannste ruhig unterschreiben. Das heißt nur so viel, wie: Du mußt alles was über Deinem Selbstbehalt liegt (und der ist bei dir durch die 2 Kids nicht grad niedrig) an den Gläubiger abtreten. Wenn du jetzt Erzg bekommst, brauchst Du eigentlich gar nix zahlen, denn das ist weit unter Deinem Selbstbehalt. Könnte nur passieren, dass Du dann eine eidesstattliche Versicherung ablegen mußt. Aber ich glaube, dieses Thema gehört hier nicht her. Gruß Nicole

Mitglied inaktiv - 27.12.2005, 10:09