Sehr geehrte Frau Bader,
gilt der Anspruch des nicht genommen Urlaub aus einem Beschäftigungsverbot zur den damaligen Vollzeit (40h) oder zur jetzigen Teilzeit (20h) nach der EZ?
Insgesamt hätte meine Frau noch 24,5 Tage aus Ihrer Vollzeitanstellung, das wären nach Ihrem jetzigen Vertrag, wenn man rein die Wochenstunden sieht 49 Tage Urlaubsanspruch aus dem BV!
Nun ist Sie jetzt wieder Schwanger und vor der Schwangerschaft zum 31.12.2018 nach über 12 Jahren (leider ein Kleinstbetrieb) gekündigt worden.
Ihr jetziger Chef lehnt den Anspruch aus der BV ab, sollten wir diesen zur Sicherheit für einen Rechtsstreit schriftlich anmelden?
von
Papabär1982
am 14.09.2018, 11:07
Antwort auf:
Gilt der Urlaubsanspruch aus dem Beschäftigungsverbot in Vollzeittagen?
Hallo,
Urlaub, der in Vollzeit entstanden ist, soll auch in Vollzeit genommen werden. Ansonsten müsste man ihn, im Dreisatz, auf die Teilzeit herunter rechnen. Wenn der Vertrag endet, kann der Betrag auch ausgezahlt werden.
wenn er im Dezember tatsächlich nicht auszahlt, können Sie entweder selber bei Gericht die Klage zu Protokoll geben oder einen Anwalt beauftragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2018
Antwort auf:
Gilt der Urlaubsanspruch aus dem Beschäftigungsverbot in Vollzeittagen?
hat sie die schwangerschaft innerhalb von zwei wochen nach der kündigung dem AG mitgeteilt? wenn ja, kündigung nicht wirksam. wenn nein, mist...
der AG muss die urlaubstage die in vollzeit entstanden sind auch in vollzeit auszahlen. das heißt sie bekommt 24.5 tage urlaub ausbezahlt nach vertragsende.
von
mellomania
am 16.09.2018, 22:10