Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

Liebes Team, Aktuell ist es so, dass man Anspruch auf Notbetreuung hat, wenn ein Partner in einem systemrelevanten Beruf ist und der andere einen Beschäftigungsnachweis vorlegt. Mein Mann ist Feuerwehrmann, so dass Kriterium 1 erfüllt ist. Aktuell habe ich (SSW 39) trotz einer ärztlichen Bescheinigung, dass ich ruhen soll, die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen, da meine Schwester für 4 Wochen in ihren Semesterferien eingezogen ist. Das ist ab jetzt nicht mehr machbar. Da die Entbindung kurz bevor steht nun die Frage: ist der gesetzliche Mutterschutz von 8 Wochen nach der Entbindung einem Beschäftigungsnachweis gleichkommend? Denn wenn ich zu meinem Schutz gesetzlich nicht arbeiten darf, wie kann man dann von mir verlangen 2 Kinder plus ein Neugeborenes zu betreuen während ich mich von der Geburt erhole und mein Mann seiner Arbeit nachgehen muss? Das Gesetz gibt es ja zum Schutz von Mutter und Neugeborenem nicht zum Spaß... Vielen Dank im Voraus!

von Jbaron am 17.04.2020, 12:07



Antwort auf: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

Hallo, eine solche Voraussetzung sehe ich nicht als gegeben an. Sie können versuchen, eine Haushaltshilfe zu bekommen für die Zeit, in der Sie im Krankenhaus sind. Danach / davor müssten Sie nachweisen, dass es Ihnen nicht möglich ist, die Kinder zu betreuen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2020



Antwort auf: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

Wenn du dich nicht ausreichend um die Kinder kümmern kannst weil du nur liegen darfst, diese unter 12 Jahren sind, dann könnt ihr auch versuchen eine haushaltshilfe über die KK zu bekommen. Daa kann sich dann dein Mann sein. Nur schwanger zu sein, im Mutterschutz zu sein und sich etwas zu schonen reicht dafür aber nicht aus. Das ist ein normaler Zustand. Davon ab bist du in der 39ten SSW, das Kind darf also kommen. Ob die Voraisserzubgen für die notbetreuung erfüllt sind musst du fragen. Da handelt jede Gemeinde anders.

von Felica am 17.04.2020, 12:27



Antwort auf: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

und was ist dann nach den 8 wochen?

von mellomania am 17.04.2020, 21:11



Antwort auf: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

Hallo, Ich kann ja nachvollziehen, dass man wissen möchte, ob das Kind Anspruch auf Betreuung hat, während man im Krankenhaus ist. Mein älteres Kind in die Notbetreuung zu schicken, während ich mit Baby zu Hause bin, könnte ich mir nicht vorstellen. Was würdest du eigentlich machen, wenn dein Kind zu Beginn der Sommerferien geboren wird? Würdest du dir auch eine Betreuung für die älteren suchen, um allein mit dem Baby zu sein? Was ist so schwer, sich im seine eigenen Kinder zu kümmern, wenn man ein Baby bekommen hat? Bei mir hat das trotz Kaiserschnitt funktioniert, nachdem ich aus dem Krankenhaus zu Hause war. Oder geht es dir ums Prinzip? LG luvi

von luvi am 18.04.2020, 08:33



Antwort auf: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

was machen die, die mehrere unter drei haben und keine betreuung? wenn man jetzt schon so anfängt, dass man sich um die großen nicht kümmern kann, weil ein neues kommt..naja...da spreche ich von überforderung. tut mir leid

von mellomania am 18.04.2020, 08:40



Antwort auf: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

Im Normalfall hat man Großeltern die unterstützen können und den Großen das Gefühl geben jetzt nicht zurückstecken zu müssen. Aktuell ist das aber keine gute Idee... Oder der Mann ist ein paar Wochen daheim, aktuell auch nicht zu machen, weil sie jeden Mann brauchen. Und bevor ich den Menschen einer Risikogruppe zumute uns unter die Arme zu greifen halte ich die Notbetreuung für die beste Option, damit auch die Großen mal ungeteilte Aufmerksamkeit bekommen. Nach der Mutterschutzfrist hat sich im Normalfall alles eingependelt, die Großen haben sich daran gewöhnt wie der neue Alltag aussieht und man hatte gemeinsam einen guten Start ohne Neid zu fördern. Und das hat nichts mit Überforderung zu tun-nur mit Vorsicht und Verantwortung. Denn wenn ich wegen Wochenbettkomplikationen dann ganz ausfalle ist niemandem geholfen!

von Jbaron am 19.04.2020, 11:25



Antwort auf: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

Nein, eigentlich kenne ich kaum wen wo die Großeltern einspringen. Entweder weil zu jung und dann noch selbst am arbeiten. Oder zu alt. Also haben in meinem Bekanntenkreis das alle ohne Großeltern geregelt. Also schon vor Corona nur bei den wenigsten eine Option. Da wird sich auch nichts so schnell einpendeln, da überschätzt du die derzeitige Lage völlig. Ich hatte montags meinen KS, Freitags war ich wieder daheim. Ab dann habe ich, wenn auch extrem vorsichtig und wirklich nur das absolut nötigste, Haushalt, kochen und Einkauf alleine gemacht. Da blieb dann eben auch mal was liegen. Oder es wurde öfters was zu essen bestellt. Gassi gehen habe ich auch zeitnah samt Neugeborenen wieder aufgenommen und das ältere Kind wurde von uns Eltern zu gleichen teilen beschäftigt. Man ist ja daheim und kann sogar sich um das ältere kümmern wenn man das Neugeborene stillt. Komplikationen gab es übrigens keine. Wir hätten Hilfe über Nachbarn und Familie haben können, nicht Großeltern, die aber nach Geburt nicht wirklich benötigt. Genutzt haben wir zur Geburt selbst wegen Betreuung und Fahrt ins KH und die Zeit wo ich im KH lag für die daheim Gebliebenen.

von Felica am 19.04.2020, 11:47



Antwort auf: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

und war im ausland sogar. mann hat gearbeitet, elternzeit war NICHT möglich, da im ausland, oma opa nicht da natürlich, daher sollte man das doch schon hinbekommen. da musst du an den prioritäten schrauben. wenn du jetzt schon panik hast dass du es nicht hinbekommst, hat das für mich schon mit überforderung zu tun. wie willst du das später machen? ich habe, bis heute, immer geschaut, dass ich ALLEINE klarkomme. denn wenn du auf andere angewiesen bist und da mal was ist, bricht dein kartenhaus zusammen.

von mellomania am 19.04.2020, 16:31



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Hallo, Siehst du tatsächlich die Notbetreuung als einzige Möglichkeit, damit deine älteren Kinder mal ungestörte Aufmerksamkeit bekommen. In einer Gruppe mit mehreren anderen Kindern ist das sicher einfacher als zu Hause... LG luvi

von luvi am 19.04.2020, 21:23



Antwort auf: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

Ich würde es nicht in Anspruch nehmen, selbst wenn du kannst. Ja, es ist schwierig. Meinte Tochter würde letztes Jahr in den Sommerferien geboren, als die Kita zu hatte. Mein Sohn war also auch die ganze Zeit zuhause. Aber in die Notbetreuung würde ich die Großen allein schon zu deinem Schutz und dem deines Babys nicht geben. Dort treffen viele Kinder aufeinander und das Infektionsrisiko ist deutlich erhöht. Deine Kinder bringen alles mit nach Hause, das kennst du ja auch aus der Zeit ohne Baby. Solange du kannst, würde ich in der aktuellen Situation die Kinder zuhause halten. Vielleicht könnt ihr ja eine Haushaltshilfe über die KK bekommen.

von Krümillo am 20.04.2020, 08:07



Antwort auf: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

Meine Güte...ich habe eine Frage in ein EXPERTENFORUM für RECHT geschrieben. Wenn ich lauter subjektive Meinungen auf Basis von nur den eigenen limitieren Erfahrungen haben wollte, basierend auf einer Einschätzung meiner Situation ohne Krankengeschichte, bisherigen Schwangerschaftsverlauf oder den Verlauf oder Komplikationen der bisherigen 2 Wochenbettzeiten zu kennen, hätte ich nicht in ein Forum für Rechtsfragen geschrieben. Also bitte: wenn ihr mir meine rechtliche Frage beantworten könnt nur zu. Sonst behaltet bitte eure Bewerbung zum Nobelpreis für die Mutter des Jahrhunderts für euch.

von Jbaron am 20.04.2020, 11:19



Antwort auf: Gilt der Mutterschutz als Beschäftigungsnachweis?

das kommt gar nicht gut. überheblichkeit ist hier fehl am platz. ein RECHT hast du nicht. schrieb auch frau bader. und wenn du überfordert bist, jetzt schon, egal was war und was ist, dann solltest du mal überlegen, wie das ganze NACH dem mutterschutz laufen soll. den dann hast du kein aktive beschäftigung mehr.

von mellomania am 20.04.2020, 21:23



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