Gilt das Urteil "3 Ca 281/11" auch für Männer?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gilt das Urteil "3 Ca 281/11" auch für Männer?

Hallo, ich werde voraussichtlich am 3.4. für ein Jahr in Elternzeit gehen. Ich bin nach TVL angestellt. Meine Frage: Gilt das Urteil "3 Ca 281/11" (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20Ca%20281/11), das die ersten drei Monate der Elternzeit nicht gekürzt werden dürfen, auch für Männer?

von Karlos am 01.03.2013, 09:55



Antwort auf: Gilt das Urteil "3 Ca 281/11" auch für Männer?

Hallo, klar! Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2013



Antwort auf: Gilt das Urteil "3 Ca 281/11" auch für Männer?

Ohne das Urteil gelesen zu haben.... Selbstverständlich werden im Jahr 2013 Urteile nur strikt getrennt nach Geschlechtern gesprochen! Ne, im Ernst, in dem Urteil geht es doch um Elternzeit und um Urlaubsansprüche, das steht beiden Geschlechtern zu. Es geht dort nicht (bzw nur am Rande) um den MUTTERschutz. Natürlich gilt das Urteil für Männer wie für Frauen! Gruß Sabine

von SumSum076 am 01.03.2013, 10:43



Antwort auf: Gilt das Urteil "3 Ca 281/11" auch für Männer?

Danke für die Antworten. Grüße Karlos

von Karlos am 02.03.2013, 11:25



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