Hallo Frau Bader,
zwei kurze Fragen:
1. gilt die Regelung für 67% Elterngeld auch dann, wenn man nicht unmittelbar vor Entbindung gearbeitet hat, sondern praktisch während der Elternzeit des 1. Kindes das zweite Kind bekommt? (Voraussetzung natürlich ist der 01.01.2007)
2. Was ist, wenn der ET nach dem 01.01.2007 ist, das Kind jedoch aufgrund irgendwelcher Komplikationen noch im Jahr 2006 auf die Welt kommt?
Vielen Dank und Gruss
Nika
Mitglied inaktiv - 06.05.2006, 17:50
Antwort auf:
Gilt Elterngeld auch während der Elternzeit ?
Hallo,
1.Anfang Mai 2006 einigte sich die Koalition auf einen Kompromiss, der die Einführung des Elterngeldes ab dem 01. Januar 2007 vorsieht. Die Höhe des Elterngeldes soll 67 % des zuvor bezogenen, wegfallenden Netto-Einkommens, maximal jedoch 1800 Euro pro Monat betragen. Es soll für Eltern gelten, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird. Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Arbeitslose, Geringverdiener oder Studenten soll es einen Sockelbetrag von 300 Euro geben, der nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet werden soll.
2. Dann haben Sie Pech gehabt
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2006