Hallo Frau Bader, mein Mann ist nach der Geburt unserer Zwillinge in Elternzeit gegangen. Leider haben wir den Fehler gemacht, dass wir uns nur bis August 2012 (22 Monate) festgelegt haben. Sprich wir haben aus Unwissenheit auf zwei Monate der ersten Zwei Jahre verzichtet. Nun wollten wir die Elternzeit verlängern um die besagten zwei Monate. Wir haben schriftlich am 15. Feb. 12 beim AG die Verlängerung beantragt. Wir wissen, dass er der Verlängerung nicht zustimmen muss, jedoch haben wir bis heute noch keine Antwort vom AG erhalten. Meine Frage: Gibt es eine Frist (z.B. wie beim Verkürzen der Elternzeit; 4 Wochen) innerhalb derer der AG ablehnen bzw. antworten muss? Und falls diese überschritten ist, gilt dann der Antrag als genehmigt? Ich muss dazu sagen, dass mein Mann den Antrag persönlich abgegeben hat. Wir haben also keinen Poststempel oder ähnliches was uns die Abgabe bestätigt. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe. LG Barbara
von Colin_Luca2010 am 24.04.2012, 09:59