Hallo Frau Bader!
Ich bin alleinerziehend (großes Kind) und bekomme im Sommer mein 2. Kind, beziehe Hartz4. Nun hatte ich auf anraten des Jugend/Gesundheitsamtes einen Antrag auf Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung gestellt, da ich auch nichts mehr habe.
Vor einigen Tagen hatte ich dazu einen persönlichen Termin bei der Arge. Der Sachbearbeiter war so ganz und gar nicht höflich in dieser Sache.
Fragte immer wieder provokativ nach, ob und was denn der Kindsvater zur Ausstattung beitragen könnte. Als ich sagte nichts, (da wir auch in keinem guten Verhältnis stehen) und dass er nach der Geburt lediglich Unterhalt zahlen würde, kam er erst richtig in "Fahrt"!
Er wollte ihn sogar anrufen und persönlich sprechen, ihm sagen dass er sich doch an den Anschaffungen zu beteiligen hat...und da gäbe es sogar einen § wo das drin steht, weil ich ihm sagte davon noch nichts gehört zu haben!
Er wird meinen Antrag erst (weiter) bearbeiten, wenn ich ihm definitiv aufzählen könne was der Kindsvater beitragen wird...damit die Arge weniger zu zahlen hat.
Steht dieser Sachbearabeiter unter Druck, diese Anträge immer geringer zu bewilligen oder wie kann ich sein Verhalten deuten? Fand das unglaublich.
Bedanke mich für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 21:23
Antwort auf:
gibt es dieses Gesetz wirklich?
eine antwort auf deine eigentliche frage habe ich leider nicht.
es gibt aber auch noch weitere Anlaufstellung, die Dir bei der Erstausstattung unter die Arme greifen können. Inwieweit dieses mit der Arge zusammenarbeiten und ob überhaupt weiß ich allerdings nicht.
du lebst ja gar nicht mit dem kindsvater zusammen in der BG und ich wüsste nicht warum er sich (zumindest so lange das baby noch nicht auf der welt ist ) an der ausstattung beteiligen müsste. Das es natürlich schön wäre steht ausser frage, aber ob man ihn zwingen kann?????
Am Ende könnten die von der Arge noch sagen, dass deine eltern doch was geben sollen oder? das wäre schon ungerecht und deswegen glaube ich, dass dein berater eher nen schlechten tag hatte
Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 22:24
Antwort auf:
gibt es dieses Gesetz wirklich?
JA!
Schließlich hat er die entstehenden Kosten mit verursacht ;-)
§ 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
LG,
bobcat
Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 22:59
Antwort auf:
gibt es dieses Gesetz wirklich?
Hallo sunshine,
ich kann deinen Berater verstehen - natürlich muss der KV erstmal zahlen - nur wenn er nicht kann (das hat nichts mit wollen zu tun), dann springt das Amt ein und es ist doch nett das er sich persönlich um die Zahlungsbereitschaft kümmern möchte (Anruf) - und du das nicht selbst tun mußt.
Lena
Mitglied inaktiv - 30.01.2009, 09:07
Antwort auf:
gibt es dieses Gesetz wirklich?
Hallo,
auch wenn der gute Sachbearbeiter nicht den richtigen Ton getroffen hat:
Er hat Recht!
Bevor der Satt (= und alle anderen Bürder Deutschlands) Dir etwas zahlen müssen erst mal konkrete "Kostenverursacher" = hier der Vater zur Kasse gebeten werden.
Ist doch völlig richtig so.
Ob Ihr ein gutes oder schlechtes Verhält JETZT habt ist irrelevant.
Es war irgendwann für mind. mindestestens 5 min "ghut" genug um miteinander ein Kind zu zeugen.
DAS verpflichtet Euich nun eben beide zu diversen Leistungen, Rechten und Pflichten.
Übrigens: mindestens die nächsten 18 Jahre!
"Uns allen" kann es auch egal sein ob ihr Euch noch versteht oder nicht, er muß erst mal zahlen.
Also: Der Vater muß sich an der Erstausstattung beteiligen / sie ganz zahlen. Gesetzestext hast Du ja nun.
Erst danach darfst Du von "uns allen" die Unterstützung verlangen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 30.01.2009, 10:58
Antwort auf:
gibt es dieses Gesetz wirklich?
ich kenne das problem und habe hier darüber auch schon eine frage gestellt. bei mir verlangt das jobcenter sogar eine vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung!!! die berufen sich auf §1615 l BGB in dem der vater neuerdings für den unterhalt der werdenden mutter aufkommen muss (suche im netz einfach mal nach diesem §!!! dabei geht es auch um schwangerschaftsausstattung usw.! ich versuche aber selber noch heraus zu finden, ob dies nun rechtens ist oder nicht. lg konni
Mitglied inaktiv - 30.01.2009, 12:31