Frage: Gewerbe ohne Einnahmen

Guten Tag, Im Jahr 2011(?) habe ich ein Kleingewerbe ( Fitnesstrainer) angemeldet und war 2011-2013 neben meinem Hauptberuf noch in einem weiteren Fitnessstudio tätig. Seit 2013 bin ich es nicht mehr. Habe mein Gewerbe jedoch nicht abgemeldet in der Hoffnung noch eine Stelle nebenbei zu finden. Diese Hoffnung hat sich aufgrund meiner stetig wachsenden Aufgaben im Hauptberuf und zuletzt meiner Schwangerschaft nicht erfüllt. Nun möchte die Elterngeldstelle allerdings meine Einnahmen aus dem Jahr 2015 und dem geplanten zukünftigen Elterngeld-Bezugszeitraum wissen. Ich hatte weder im Jahr 2015 irgendwelche Einnahmen, außer aus meinem Hauptberuf, noch plane ich in Zukunft Einnahmen durch mein Gewerbe zu erhalten. Wie mache ich es der Elterngeld Stelle am besten klar? Reicht ein einfaches Schreiben? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus

von Anna_einfach_besser am 29.03.2016, 17:02



Antwort auf: Gewerbe ohne Einnahmen

Hallo, es wird der Zeitraum des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres genommen - auch ohne Einnahmen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2016



Antwort auf: Gewerbe ohne Einnahmen

PS: in meinem Hauptberuf war ich ebenfalls als Fitnesstrainerin, jedoch fest angestellt, tätig. Die Gewerbeanmeldung brauchte ich, um in einem zweiten Fitnessstudio zu arbeiten.

von Anna_einfach_besser am 29.03.2016, 17:04



Antwort auf: Gewerbe ohne Einnahmen

hi, hast du keine Steuererklärung gemacht? Da hättest du das Gewerbe angeben müssen (auch ohne Einnahmen) und dann hättest du einen Nachweis gehabt. Ein Schreiben reicht da wohl eher nicht. floe

von la-floe am 29.03.2016, 18:46



Antwort auf: Gewerbe ohne Einnahmen

Für das Jahr 2015? Nein habe ich nicht. Das Finanzamt hat für das Jahr davor ein Schreiben akzeptiert

von Anna_einfach_besser am 29.03.2016, 20:04



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