Ich führe ein nebenberufliches Gewerbe und werde ab 15.12.02 in Mutterschutz gehen. Ab März (... nach Ende der Mutterschutzzeit) werde ich EU beantragen für 3 Jahre. Während der ganzen Zeit werde ich mein Gewerbe weiterführen und Einnahmen haben. Frage: - behalte ich meine Lohnsteuerkarte meines Hauptarbeitgebers während der EU? - muss ich auf meine privaten Einnahmen Sozibeiträge zahlen ? Danke Nicole
Mitglied inaktiv - 21.08.2002, 10:36