Hallo Frau Bader, ich bin seit 2006 getrennt lebend von meinem Mann (US Amerikaner, lebt in den USA), sind aber noch verheiratet...Scheidung kostet einfach zu viel Geld. Nun wurde ich August 2009 ungewollt schwanger und entschied mich nach einem Gespräch mit Pro Familia für das Kind. Kontakt zum KV besteht gelegentlich. Nun verlangt das Standesamt die Adresse vom Vater und eine Einverständniserklärung zum Namen. Was ist, wenn ich das nicht besorgen kann? Bekommt das Kind keine Geburtsurkunde? Ist denn der Kontakt zum KV "strafbar" für mich? Was ist, wenn das Standesamt die Adresse hat? Wird die Adresse an andere Ämter weiter gegeben? Was machen die damit und könnte es heißen, dass ich keine Leistungen erhalten kann weil er US Amerikaner ist und obwohl ich gearbeitet habe? Viele verwirrende Fragen, ich hoffe Sie können meinem Gedankenwirrwarr folgen. Danke im Voraus für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 10:27