Guten Tag Frau Bader Wie ist denn die Sachlage, wenn man getrennt von Vater und Kind lebt, beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben dem einen Elternteil aber der Kontakt zum Kind verweigert wird, mit fadenscheinigen Ausreden? Wenn es jetzt so ist, dass das Kind(8jahre) gerne mal zu besuch zum getrenntlebenden Elternteil möchte und auch ausdrücklich dafür auf einen unwichtigen Termin verzichtet. Der betreuende Elternteil mit Parnter aber das Kind zwingen diesen unwichtigen Termin wahrzunehmen, weil dies wichtiger wäre, als zb der Geburtstag des Bruders der bei dem getrenntlebenden Elternteil lebt. Haben die "Betreuer" wirklich das Recht dieses durch irgendwelche Ausflüchte zu verbieten? Was kann man dagegen tun, wenn man das eigene Kind entfremdet bekommt und die "betreuer" nicht mit sich reden lassen? Wenn man doch das gemeinsame Sorgerecht hat, dürfen doch beide Elternteile entscheiden. Könnte dann der nicht betreuende Elternteil darauf bestehen, auch gegen den Willen des betreuenden Elternteil und für den Willen des Kindes, dass das Kind zu besuch kommen kann? Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, wenn das Kind (8Jahre!) offensichtlich stark gegen den getrennt lebenden Elternteil beeinflusst wird? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir etwas helfen würden, die Grundlagen des gemeinsamen Sorgerechts besser zu verstehen Liebe grüße Steffi
Mitglied inaktiv - 12.04.2007, 12:22