Hallo Frau Bader,
ich bin Mutter von 4 Kinder, das letzte Kind ist von einen anderen Partner. Wir sind jetzt getrennt. Der Vater des letzten Kindes möchte jetzt das Besuchsrecht /Umgangsrecht bzw. das gemeinsame Sorgerecht beantragen,weil ich diesen nicht zustimme.(seiner Vorgeschichte geschuldet) Jahrelanger Drogenkonsum, desweiteren laufen noch Verfahren gegen ihn. Ich keine Ruhe habe bzw. kein Vertrauen in ihn habe ihn mit dem 14. Monate jungen Kind alleine zu lassen, bzw. ihn da schlafen zu lassen. Somal der kleine sehr an mich hängt. Das Sorgerecht liegt bei mir.... Kommt er damit einfach durch bzw. muss ich damit rechnen das er das gemeinsame Sorgerecht vom Gericht zugestimmt bekommt? Und muss ich meinen Sohn dort schlafen lassen?
Danke im voraus.
Mfg
von
Mamamela
am 24.05.2019, 10:14
Antwort auf:
geteiltes Sorgerecht
Hallo,
die beiden Aspekte müssen Sie streng voneinander trennen.
Das gemeinsame Sorgerecht wird er bekommen, wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen. Dies ist grundgesetzlich verankert und es wird in den wenigsten Fällen gelingen, das zu verhindern.
Auch ein Recht auf Umgang hat er. Sicherlich nicht direkt am Anfang für längere Zeit und auch nicht über Nacht, schon gar nicht bei dem Alter des Kindes. Das muss sich langsam entwickeln, die beiden müssen sich annähern.
Wenn Sie beweisen können, dass eine Kindeswohlgefährdung droht wird das Umgangsrecht betreut stattfinden. Also es wird jemand anderes dabei sein, um das Kind zu schützen. Alleine die Tatsache, dass er mal drogenabhängig war, wird hierfür aber nicht ausreichen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.05.2019