Frage: Geteiltes BV?

Ich war heute morgen beim Frauenarzt und habe die Bestätigung meiner Schwangerschaft bekommen , daraufhin bin ich zu meinem Arbeitgeber ( ich arbeite 29 Stunden in einer Tagespflege und mache im selben Haus einen 450€ Job auf einem Wohnbereich) meine Chefin möchte mich gerne ins BV schicken , mein Wunsch wäre jedoch das sie mich nur für den 450€ Job ins BV schickt und ich in der Tagespflege weiter arbeiten kann , das verneinte sie aber da sie sagte BV sei BV das wäre dann für alle Bereiche ist das korrekt? Möchte ehrlich gesagt jetzt nicht von Anfang an zuhause bleiben und eigentlich könnte ich ja ohne Probleme in der Betreuung weiter arbeiten. LG

von AngelinaBauu am 16.10.2018, 12:51



Antwort auf: Geteiltes BV?

Hallo, sie erhalten ein Beschäftigungsverbot, wenn Gefahr für Mutter und Kind besteht und der Arbeitgeber keine Umsetzung vornehmen kann. Wenn eine Gefahr besteht, die Tätigkeit bei beiden Jobs die gleiche ist, besteht natürlich auch bei beiden ein Beschäftigungsverbot. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2018



Antwort auf: Geteiltes BV?

Das BV muss ja einen Grund haben. Also irgend eine Gefährdung muss ja vom Arbeitsplatz ausgehen, dass es erteilt wird. Ein BV bekommt man ja nicht einfach mal so, weil man schwanger ist. Und dann stellt sich halt die Frage, ob dieser Grund für das BV nur im Nebenjob besteht oder in beiden Jobs. In letzterem Fall muss sie dich natürlich auch da nach Hause schicken. Und wenn es prinzipiell keine Gefährdung gibt und Du da arbeiten könntest, dann stellt sich die Frage, warum das nicht auch im Nebenjob geht. Etwas komisch klingt es so formuliert halt schon... Wie gesagt, es geht ja nur darum, wo die Gefährdung besteht und das darfst Du dann nicht mehr machen. Eigentlich ist deine Chefin ja eh verpflichtet für dich einen Ersatzarbeitsplatz zu finden, an dem Du nicht gefährdet bist, damit Du weiter arbeiten kannst. Das kannst Du freilich auch so ansprechen und um besagte Versetzung bitten. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 16.10.2018, 13:44



Antwort auf: Geteiltes BV?

auch wenn ein bv anstünde. ein bv gegen den willen der mutter gibt es nicht. hast du die immunitäten abklären lassen? warum genau möchte sie ein bv aussprechen? wenn du auf das bv verzichtest, ist das dein gutes recht. dagegen tun kann sie nichts. ABER sie wird dich unterschreiben lassen müssen, dass sie keine haftung übernimmt wenn dann doch was sein sollte. daher kläre die immus ab und schau, was dabei rauskommt. sie muss sich um ersatztätigkeiten kümmern wenn du weiter arbeiten möchtest, dies die fehlenden immus abe nicht zu lassen.

von mellomania am 16.10.2018, 14:26



Antwort auf: Geteiltes BV?

Für jeden Job muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, und wenn Gefährdungen vorliegen, Maßnahmen getroffen werden. Wenn Maßnahmen nicht möglich sind, um Gefährdungen auszuschließen, muss der AG nach Umsetzmöglichkeiten suchen. Erst wenn alles nicht greift, darf ein BV ausgesprochen werden. So gesehen müßte es in so einem Haus doch Ersatztätigkeiten geben. Musst eben mal nachfragen, ob es da nicht was gibt, was du dennoch machen kannst. Immunitäten sind im Pflegebereich übrigens weniger relevant, höchstens bei Gürtelrose Patienten wäre eine Windpockenimmunität wichtig.

Mitglied inaktiv - 16.10.2018, 16:54