Hallo ich fange ab März nach 3 Jahren EZ wieder das Arbeiten an, allerdings nur noch 20 Stunden. Meine Fragen sind: 1.Habe ich einen gesetzlichen Mindestanspruch an Urlaubstagen als Teilzeitkraft? 2.Wird die Zugehörigkeit im Unternehmen ( ich bin seit 2001 ( inkl. EZ ) dort beschäftigt ) auch bei Umschreibung des AV berücksichtigt? 3. Muss ich einen neuen AV überhaupt akzeptieren? Eigentlich muss mein alter Vertrag nur geändert werden, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort! b
Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 11:46