Hallo!
Ich habe von meiner "Gesundheitskasse" einen Kostenübernahmebescheid für eine Mutter-Kind-Kur bekommen. Leider ist dieser nur für 19 Tage. Die Kurklinik (von der mein Berater weiß) macht aber nur Kuraufenthalte über 21 Tage.
Jetzt macht mir die Kurklinik druck, wenn ich keine 21 Tage bezahlt bekomme, kann ich nicht gehen. Mein Berater hat bis 18. ´Mai Urlaub. In der Krankenkasse kann mir kein Mensch weiterhelfen, denn nur der Sachbearbeiter hat das recht dies zu ändern.
Meinem Arbeitgeber sollte ich ja auch etwas sagen, wie lange ich nun weg bin.
Jetzt ist meine Frage: Ist die Kurdauer für Mutter-Kind-Kuren gesetzlich geregelt?
Habe zwar schon geg...elt aber ich habe nichts "greifbares" für einen Wiederspruch gefunden.
Vielen Dank im vorraus
Soni
Mitglied inaktiv - 05.05.2009, 18:04
Antwort auf:
Gesetzliche regelung für die Auer einer Mutter Kind Kur?
Hallo,
ich kenne mich da nicht aus, kenne aber jemanden, der sich da auskennt :-)
Schauen Sie mal auf der Seite
http://www.kur.org/websiteverwaltung/downloads/pdf/Faq/faqs.pdf.
Liebe Grùsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2009
Antwort auf:
Gesetzliche regelung für die Auer einer Mutter Kind Kur?
Hast Du Dich mal erkundigt, was die 3 zusätzlichen Tage kosten würden? Wenn das nicht so viel ist, kannst Du vielleicht der Kur schon einmal zusagen und die Differenz im Notfall selbst bezahlen. Ich würde aber beim Berater versuchen, dass Du die vollen 21 Tage bezahlt bekommst.
Nur wenn die Kur vorher auf eine Zusage drängt, dann kannst Du Dir ja überlegen, ob Du die 3 Tage im Notfall auch aus eigener Tasche finanzieren kannst, oder?!
LG
Mitglied inaktiv - 05.05.2009, 22:22
Antwort auf:
Gesetzliche regelung für die Auer einer Mutter Kind Kur?
Habe gestern nochmals mit meiner Krankenkasse gesprochen und bin dann gleich zum Abteilungsleiter. Als ich fragte, warum der Bescheid so ausgefüllt wurde, bekam ich keine Antwort. Aber er sagte mir sofort für 21 Tage die Kostenübernahme zu.
Ich freu mich ja - aber irgendwie ist das alles komisch.
Keine Antworten, rein gar nichts.
Warscheinlich hat sich der Berater verschrieben und keiner kann das zugeben.Aber egal.
Vielen Dank an alle für die Antworten.
Soni
Mitglied inaktiv - 07.05.2009, 14:47