Einen schönen guten Tag,
ich möchte gerne wissen wenn mein Kind bei mir in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist was passiert wenn ich meinen Partner heirate und der sich in einer privaten Krankenversicherung befindet. Wird dann das Kind aus der gesetzlichen Krankenvesicherung ausgestoßen oder muß die Krankenkasse das Kind behalten wenn es schon ca 2-3 Jahre über die Mutter mitversichert war. Es wäre schön wenn Sie mir darüber eine Auskunft erteilen können oder ob es dazu gewisse Gesetzestexte gibt.
Vielen Danke im Vorraus
koko03
Mitglied inaktiv - 29.06.2004, 15:25
Antwort auf:
gesetzl.Krankenvers.für Kinder nach Heirat
Hallo,
wenn es sein Kind ist, muss es privat versichert werden, falls er wesentlich mehr verdient als Sie.
Da gab es dovh letztes Jahr ein Urteil zu.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2004
Antwort auf:
gesetzl.Krankenvers.für Kinder nach Heirat
Hallo,
wenn Du weiterhin gesetzlich versichert bleibst, kann Dein Kind auch weiterhin bei Dir versichert bleiben. Nur wenn ihr beide privat versichert seit, muß Dein Kind die gesetzliche Krankenkasse verlassen.
Steffi
Mitglied inaktiv - 29.06.2004, 21:02
Antwort auf:
gesetzl.Krankenvers.für Kinder nach Heirat
Das ist leider falsch!
Sobald Ihr heiratet, ist das Kind dort zu versichern, wo mehr verdient wird (Annahme: das Kind ist seins).
Egal, wie lange es vorher kostenlos familienversichert war / ist.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 29.06.2004, 21:05
Antwort auf:
gesetzl.Krankenvers.für Kinder nach Heirat
Also, dazu muss ich sagen, dass unsere Kinder alle in der gesetzlichen Kasse versichert sind - schon seit Geburt, und mein Mann als Selbstständiger schon immer privat versichert ist. Ich bin seit 1994 (Geburt des 1. Kindes) zu Hause im Erz.urlaub, kurz unterbrochen vom individuellen Beschäftigungsverbot. D. h. mein Mann hat immer mehr Einkommen als ich gehabt und trotzdem sind alle Kinder in der gesetzlichen Versicherung. Man kann das nicht pauschal sagen - es hängt von der Verdiensthöhe des Mannes ab. Ich muss jedes Jahr den Verdienst einreichen und daran wird das geprüft. Aber er verdient immer noch "zu wenig", als dass die Kinder in die private müssten.
Mitglied inaktiv - 29.06.2004, 23:50