Hallo Frau Bader, meine Marie geht seit ihrem 1. geburtstag im Juli in die Kinderkrippe, damit ich meinen Beruf weiter ausführen kann. Jetzt habe ich zum 31.12. die Kündigung bekommen. Laut dem neuen Betreuungsgesetz habe ich dann keinen Anspruch mehr auf einen Krippenplatz. Ich bekomme aber auch ohne Krippenplatz keine neue Arbeit. Jetzt wurde mir gesagt, daß ich von heute auf morgen einen Krippenplatz bekomme, aber wo, das kann mir keiner sagen. Habe ich nicht die freie Wahl auf einen Krippenplatz im Wunsch.kiga? Und was ist mit dem Kind? Heute hier, morgen da... Und was ist mit dem sogenannten Bildungsuaftrag der Kiga´s? Das widerspricht sich doch eigentlich. Habe ich als Fast-Arbeitslose denn überhaupt irgendwelche Rechte, das neue Gesetz betreffend? Und wo kann ich mir das Gesetz ansehen? Und was ist bei einem gestörten sozialen Umfeld? Mir wurde gesagt, man könne einen Antrag stellen, daß das Kind trotzdem in die Krippe gehen könnte, auch bei nichtvorhandender Arbeitsstelle. Aber wer kann so etwas beantragen und wo muß man das beantragen? Wer entscheidet über diesen Antrag? Ich wohne in Sachsen-Anhalt, falls das relevant ist. Das Gesetz soll sich wohl nur auf unser Bundesland beziehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Christine Schmidtke
Mitglied inaktiv - 27.11.2002, 22:27