Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte meine Frage (siehe unten) schon letzte Woche gestellt. Da ich heute gelesen habe, dass das neue Gesetz nun vom Bundestag beschlossen wurde, möchte ich meine Frage nochmal stellen... Ursprüngliche Nachricht: Guten Tag Frau Bader, ich hatte letzte Woche bereits meine Frage gestellt. Darauf haben Sie jedoch geantwortet, dass Sie von dem neuen Gesetz (gemäß dem bei Eltern, die wegen der Corona-Krise Arbeitslosengeld empfangen haben, die entsprechenden Monate für den Bemessungszeitraum ausgeklammert werden) noch nichts gehört haben. Sie finden das Gesetz unter folgendem Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918698.pdf Nun nochmal meine Situation: Ich habe Mischeinkünfte und bin seit Ende 2019 als arbeitssuchend gemeldet und beziehe ALG 1. Nun hatte ich eine Stellenzusage in einer Kita, die jetzt jedoch aufgrund der Kita-Schließungen wegen Corona vorerst abgesagt wurde. Greift hier auch die Regelung des neuen Gesetztes, sodass ich den Bemessungszeitraum um ein Wirtschaftsjahr verschieben kann, falls wir 2021 ein Kind bekommen? Zwar begann meine Arbeitslosigkeit schon vor der Coronakrise, allerdings wäre ich ohne die Coronakrise ja inzwischen nicht mehr arbeitslos, sondern würde die neue Stelle beginnen? Auch, falls Sie es nicht zu 100 % wissen, weil die Situation völlig neu ist - wie ist Ihre Einschätzung? Vielen Dank für Ihre Weiterhilfe und freundliche Grüße
von Samsone am 07.05.2020, 22:51