Sehr geehrte Fr. Nicola Bader,
meine Tochter ist am 11.05.2005 geboren und ich erwarte mein zweites Kind am 30.05.2007.
Das wäre ganz knapp über 24 Monate(19 Tage darüber); gibt es da Toleranzzeiträume oder habe ich dann Pech mit dem Geschwisterbonus?
Vor der ersten Geburt habe ich Vollzeit gearbeitet und bin nun im EU; verdiene also z.Z. nichts.
Bekäme ich dann 50% des letzten Nettogehaltes oder wie rechnet sich das?
MFG Silvia
Mitglied inaktiv - 12.10.2006, 13:45
Antwort auf:
Geschwisterbonus
Hallo,
es darf kein Tag über den 24 Monaten sein!
Sonst gibt es nur die 300 €
Liebe gRüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.10.2006
Antwort auf:
Geschwisterbonus
wenn du vor der geburt des zweiten kindes nicht gearbeitet hast, bekommst du nur den sockelbetrag von 300 € plus den geschwisterbonus.
lg two_kids
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Der Geschwisterbonus beim Elterngeld:
Anspruchsvoraussetzung für den Geschwisterbonus
Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Höhe des Geschwisterbonusses
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben.
Mitglied inaktiv - 12.10.2006, 14:29
Antwort auf:
Geschwisterbonus
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 13.10.2006, 21:41