Hallo Frau Bader! Ich habe eine Frage zum Geschwisterbonus. Und zwar ist mein 3. Kind im Februar 2013 geboren. Da mein erstes Kind 6 Jahre und das zweite 3 Jahre sind habe ich keinen Geschwisterbonus erhalten. Ich habe allerdings im April eine Behinderung für meinen ersten Sohn beantragt und das auch so im Elterngeldantrag angegeben. Der Behindertenausweis mit 50 GdB wurde am 16.07.2013 ausgestellt. Die Behinderung wurde rückwirkend zum 01.01.2009 anerkannt. Eine Kopie des Ausweises habe ich dann gleich an die L-Bank geschickt mit der Bitte um Berücksichtigung des Geschwisterbonus. Nun kam heute ein Änderungsbescheid. Der Bonus wird ab dem 6. LM meines 3. Kindes bezahlt. Ich habe irgendwo im I-Net gelesen, dass jemand auch nachträglich die Behinderung beatragt hatte und der Geschwisterbonus nachträglich ab Geburt bezahlt wurde. Deshalb habe ich heute bei der Elterngeldstelle angerufen und gefragt, aber mir wurde gesagt, dass sie das erst ab Ausstellung des Behinderungsausweises machen, nicht wie das Finanzamt rückwirkend. Stimmt das? Oder gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit ab Geburt den Bonus zu erhalten? Vielen Dank. Gretle
von gretle am 26.07.2013, 23:10