Sehr geehrte Frau Bader,
meine Elternzeit läuft am 27.11.2010 nach 3 Jahren aus. Mein AG hatte mir nach dem 1. Jahr (hatte nur 1 Jahr beantragt) mitgeteilt das er mich nicht mehr benötigt. Weil ich nicht in die Arbeitslosigkeit rutschen und mehr Zeit zum suchen haben wollte beantragte ich die Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Dies genehmigte er mir schriftlich. Nun lass ich auf der Internetseite meines AG das die Geschäftsführung von seinem Sohn übernommen wurde. Mir wurde das bisher nicht mitgeteilt. Ist meine Elternzeit noch gültig oder muss ich mich jetzt arbeitslos melden? Müsste mein AG mir den Geschäftsführerwechsel mitteilen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Liebe Grüsse Kathi
Mitglied inaktiv - 31.01.2010, 13:24
Antwort auf:
Geschäftsführerwechsel-Anspruch auf bestehende Elternzeit
Hallo,
bei einem Geschäftsübergang bleibt für die AN alles beim alten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.02.2010
Antwort auf:
Geschäftsführerwechsel-Anspruch auf bestehende Elternzeit
Hallo,
Du hast den vertrag mit der Gesellschaft und nicht üpersönlich mit demMenschen, der das Unternehmen führt.
Da muß man Dir gar nichts mitteilen, denn die Gesellschaft als solches gibt es ja noch.
Du kannst dann am 3. geb des Kindes dort wieder aufmarschieren und den alten Arbeitsvertrag wieder erfüllen wie vorher auch.
Sinnvollerweise meldet man sich aber einige Monate / Wochen vorher um nochmal den Einstig abzusprechen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 31.01.2010, 13:39