Frage: gesammelte werke

Hallo Frau Bader, Ende Januar laufen meine 2 Jahre Elternzeit aus. Ab Oktober 04 möchte ich gerne 4 h/Tag arbeiten (um mich wieder ein bisschen an die Arbeit zu gewöhnen). So weit ich alles richtig verstanden habe, muss ich nur beachten, dies 8 Wochen vorher schriftlich anzukündigen? Da ich nur 2 Jahre EZ genommen habe, möchte ich gerne 3. Jahr für später übertragen. Ich weiss, dass dies nur mit Zustimmung des AG geht, aber was muss ich von meiner Seite aus beachten? Gibt es im Netz Vorlagen für solche Briefe? Leider wird der Wortlaut heute sehr eng genommen. Im Februar 05 nehme ich dann wieder meine Vollzeitstelle auf. Allerdings wünschen wir uns schon bald das 2. Kind. Das könnte im Zweifelsfall bedeuten, dass ich schon während meines Teilzeitjobs schwanger bin. Wenn das der Fall wäre, würde ich trotzdem gerne bis zum Mutterschutz arbeiten. Gibt es etwas zu beachten? Es könnte ja sein, dass mein AG dadurch etwas verstimmt wäre (ich arbeite als Sekretärin). Vielen Dank. Bianca

Mitglied inaktiv - 13.07.2004, 17:24



Antwort auf: gesammelte werke

Hallo, Sie wollen eine ausführliche Rechtsberatung für alle Lebensumstände. Bitte lesen Sie die Hinweise, das kann ich hier nicht geben. Bitte stellen Sie eine konkrete Falle oder wenden Sie sich an meine kostenpflichtige E-Mail (nicola.bader@rz-online.de Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2004