Frage: Gerne an alle

Hallo Ich wusste nicht wo ich es reinschreiben soll also fange ich einfach mal hier an zu fragen. Es geht um meine lohnabrechnungen. Habe vor 1 Jahr und 4 Monaten meinen Sohn bekommen und meinem Mann ist aufgefallen das in allen lohnabrechnungen wo mein Sohn schon geboren war drin steht bei Kinder 0.0 obwohl dort stehen sollte 1 weil ich ja ein Kind habe. Meine Frage ist jets würde sich das Gehalt dan verändern wen man Kinder hat. Ich war für 1 Jahr elternzeit und seit 4 Monaten arbeite ich wieder. Liebe Grüße Danke

Mitglied inaktiv - 08.10.2019, 22:32



Antwort auf: Gerne an alle

Hallo, haben Sie es denn beantragt? Hat Ihr Mann 1,0? Am Ende kommt es auf den Lohn an, in wie weit es eine Rolle spielt (und wird bei der gemeinsamene Veranlagung automatsich berücksichtigt) Lieeb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2019



Antwort auf: Gerne an alle

steht das kind bei deinem mann drauf? da gehts meines wissens nach um die steuer. um den steuerfreibetrag. das hat aber mit dem gehalt an sich nix zu tun. das ist nicht höher nur weil ein kind draufsteht. sollte es aber für die erziehungszeiten bei der rentenversicherung wichtig sein, sollte es korrigiert werden. da kenne ich mich aber zu wenig aus.

von mellomania am 08.10.2019, 22:47



Antwort auf: Gerne an alle

Wenn würde da eh keine 1 stehen sondern nur 0,5, den die anderen 0,5 würde dein Mann bekommen. Ich vermute aber mal er hat den kompletten Freibetrag. Dann hast du natürlich keinen mehr.

von Felica am 09.10.2019, 08:56



Antwort auf: Gerne an alle

Wie habt Ihr denn die Lohnsteuerklassen aufgeteilt? Wenn Du 5 hast und er 3, dann ist der Kinderfreibetrag normalerweise komplett bei ihm eingetragen - also hat er dann 1,0 und Du 0,0. Wenn Ihr beide 4 habt, dann sollte jeder von Euch 0,5 haben - das wäre zumindest der Normalfall. Ja, das Netto(!!!)-Gehalt verändert sich, wenn man einen Kinderfreibetrag geltend machen kann. Aber es gibt eben nur einen pro Kind, den man unter den Eltern aufteilen kann. Mit den Rentenpunkten hat das nix zu tun, das ist ja eine ganz andere Baustelle und eine andere Behörde. Kinderfreibetrag: Steuer, Finanzamt. Rentenpunkte: Rente, Rentenversicherung. Die Aufteilung der Rentenpunkte wegen Kindererziehung erfolgt mit gemeinsamer Erklärung gegenüber der Rentenversicherung.

von Strudelteigteilchen am 09.10.2019, 09:20