Frage: Gerne an alle.

Hallo Frau bader Mein Sohn der am 04.07.18 geboren ist habe ich ein Jahr elternzeit genommen. Wurde dan wieder schwanger in der elternzeit. Unser zweiter Sohn kommt am 25.10.19 zur Welt. Habe also drei Monate Gehalt vom AG bekommen. Meine Frage ist jets Ich werde bei unserem zweiten Sohn zwei Jahre elternzeit beantragen aber wir viel Geld würde ich dan bekommen wen ich ein Teil in elternzeit war. Habe auch nicht viel verdient weil mein Mann Steuerklasse 3 ist und ich 5. Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 01.10.2019, 20:51



Antwort auf: Gerne an alle.

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2019



Antwort auf: Gerne an alle.

Schau nochmal zurück vor Kind 2. September und Okt 19 wird ausgeklammert Alles was nach 08/19 zählt, davor also bis 07/19 wird ausgeklammert, weil du Elterngeld bezogen hast. Ausgeklammert bedeutet, diese Monate nimmt man vorherige Lohn Abrechnungen. Das müsste das gleiche EG geben wie Kind 1. und wenn du auf 2 Jahre nimmst die Hälfte davon. Die ersten beiden Monate sind aber normales EG weil Mutterschutz Leistungen höher sind. Die restlichen 10 Monate kannst du aufteilen als EG plus Geschwisterbonus von 10% kommt ontop

Mitglied inaktiv - 01.10.2019, 21:21



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Danke für die schnelle Antwort Also wen ich es richtig verstanden habe Bekomme ich die ersten zwei Monate das volle elter Geld und die restlichen 20 Monate aufgeteilt auf zwei Jahre das restliche elterngeld. Lg

Mitglied inaktiv - 01.10.2019, 21:33



Antwort auf: Gerne an alle.

Wen ich dich richtig verstanden habe wird es etwas mehr EG. Du schreibst du hattest ein Jahr EZ, also solange wie EG. Sprich vom 4.07.18-3.07.2019. Ab dem 4.07.19 bist du wieder arbeiten gegangen wie vor deinem ersten Kind bis zum Mutterschutz. So richtig verstanden? Falls ja, dann wird es etwas mehr, mindestens 75 € mehr. Wegen Geschwisterbonus. den EG selbst wird genauso hoch ausfallen. Hast du dagegen zwischen EG-Ende und neuen Mutterschutz nicht gearbeitet oder weniger, wird das EG geringer ausfallen.

von Felica am 01.10.2019, 21:48



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Ja genau...das musst du so beantragen.

Mitglied inaktiv - 01.10.2019, 21:48