gern alle:Kündigung nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: gern alle:Kündigung nach Elternzeit

Mein Erziehungsurlaub endet zum 23.06.2006. Bereits im Januar wurde mir telefonisch "gekündigt", weil für mich jemand anders eingestellt wurde und kein Platz mehr für mich ist. Es ist ein Betrieb mit nur 3 Teilzeitkräften.Gestern habe ich noch einmal nach der schriftlichen Kündigung gefragt, Der Chef fragte zu wann ich gekündigt werden soll(ich soll meine Kündigung quasi selbst formulieren). Zu welchem Termin kann er mir denn kündigen? Was wäre denn der idealste Termin ohne eine Sperre beim Arbeitsamt zu riskieren und wie dem Arbeitgeber gegenüber begründen? vielen Dank schon mal für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 23.05.2006, 15:17



Antwort auf: gern alle:Kündigung nach Elternzeit

Hallo, er kann frühstens am ersten Arb-Tag fristgerecht kündigen. Die Kü.- Frist richtet sich nach dem Gesetz /§ 622 BGB) oder dem Vertrag. Es zählt nur eine schriftl. Kü.! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.05.2006



Antwort auf: gern alle:Kündigung nach Elternzeit

mit meinem Ex-Chef hatte ich ein ähnliches Problem, ich sollte mir nach der Elternzeit eine von 3 Kündigungen aussuchen, dabei wies er auf die schlechteste, als vorteílhaft hin. Mein Rechtasanwalt meinte dann dazu, ich solle eine Entscheidung meinerseits verweigern und es dem Arbeitgeber überlassen, da jeder seiner Fehler mein Vorteil sei. LG Silke

Mitglied inaktiv - 24.05.2006, 14:06



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