Guten Tag! Ich beziehe aktuell den Mindestsatz an Elterngeld plus Geschwisterbonus. Nun hat mich mein AG gefragt, ob ich bereits in dieser Zeit wieder einen Nachmittag in der Woche dort arbeiten möchte. Ich würde maximal 260 Euro monatlich brutto verdienen tendenziell eher maximal 240 Euro, wobei es teils auch noch weniger sein kann je nach Arbeitsbedarf. Würde mir dieser geringfügige Verdienst von meinem Elterngeld abgezogen werden? Welche Art der Anstellung empfiehlt sich in dieser Situation? 450 Euro, Honorarbis oder kapazitätsorientierte Beschäftigte? Würden mir daraus Nachteile bezüglich meiner Rentenversicherungszeit entstehen? Vielen Dank für die Hilfe! LG
von Mera87 am 20.02.2017, 11:42