Wie ist das mit der neuen Berechnung (seit 2000) der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Bisher wurde es gehandhabt wie 630 DM Job. Seit diesem Jahr soll mein Einkommen angerechnet werden. Sachverhalt: Meine Tochter kam letztes Jahr zur Welt, 2. Antrag, 6. Jahr EZ in Folge (3 Kinder nacheinander) Seit dem ersten Kind arbeite ich als Honoradozentin bei der Volkshochschule. Mein damaliger Arbeitgeber stimmte zu, die Firma wurde während des EZ des 2. Kindes aufgelöst. Meine Arbeitszeit liegt unter 15 Stunden/Woche. Einkommen/Jahr umgerechnet abzgl. der Werbungskosten liegt unter 630 DM/Monat. Wird das Einkommen dennoch angerechnet?? Und falls ja, warum in so einem Fall oder muß ich abhängig beschäftigt sein um in den Genuß der 630 DM Regelung zu fallen. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand aus dem Forum weiterhelfen könnte. Danke im voraus. PS: Wohne in Rheinland-Pfalz