Sehr geehrte Frau Bader,
momentan bin ich noch in der Elternzeit. Wenn ich eine geringfügige Beschäftigung bei meinem alten Arbeitgeber anfange, nach was wird dann das Elterngeld berechnet, wenn ich wieder schwanger werde?
Werden die Monate mit der geringf. Beschäft. mit eingerechnet oder werden nur die 12 Monate vor meiner jetzigen Elternzeit eingerechnet?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 25.09.2009, 18:00
Antwort auf:
geringfügige Beschäftigung
Hallo,
dazu sagt das Ministerium:
Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld, Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder infolge von Wehrdienst oder Zivildienst das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2009