geringfügige Beschäftigung während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: geringfügige Beschäftigung während Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit, der Elterngeldbezug endet im Dezember 2011. Ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin beurlaubt bis Ende 2012. Nun möchte ich gerne ab Januar einen 400€-Job annehmen bei einem anderen Arbeitgeber annehmen. Darf ich dieses ohne Weiteres oder muss ich meinen "alten" Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen? Könnte dieses negativen Einfluß auf meinen Arbeistplatzanspruch nach der Elterzeit haben (Kündigungsgrund...?)? Besten Dank für die Beantwortung! MfG Jamila79

von Jamila79 am 10.11.2011, 16:41



Antwort auf: geringfügige Beschäftigung während Elternzeit

Hallo, das geht nur, wenn Ihr AG zustimmt. Ansonsten hat das mit dem "alten" Job nichts zu tun Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2011



Antwort auf: geringfügige Beschäftigung während Elternzeit

hallo dein ag muss zustimmen,kann aber auch nicht einfach ablehnen,es sei denn du würdest z.b. bei der konkurrenz arbeiten. aber den dran wenn du eg bekommst wird dein verdienst angerechnet,außer du bekommst es auf 2 jahre gesplittet.

von CKEL0410 am 11.11.2011, 11:14



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