Hallo Frau Bader,
welche Angaben muß ein Genehmigungsschreiben an den Arbeitgeber, bei dem ich den EU beantragt habe enthalten? Ist solch ein Schreiben auch bei nur wöchentlich 2-3 Std. nötig ?
Vielen Dank im voraus
Petra L.
Mitglied inaktiv - 13.10.2002, 22:51
Antwort auf:
geringfügige Beschäftigung im EU bei anderem Arbeitgeber
Liebe Petra,
Sie meinen ein Genehmigungsschreíben des AG für eine andere Tätigkeit?
Brauchen Sie auch bei wenig Stunden. Es muss halt eindeutig erkennbar sein, was er genehmigt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2002