Hallo, ich bin seit einem Jahr in der Elternzeit. Meine Haushärztin sprach mich an, ob ich Lust hatte Ihre Arzthelferin in Urlaubszeiten zu vertreten. Muß ich meinen Chef um Erlaubnis bitten? Es wäre ja keine dauerhafte geringfügige Beschäftigung, sondern nur zweimal im Jahr! Liebe Grüße Sonja
Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 15:33