Geringfügig selbstständige Tätigkeit in Elternzeit und mit Elterngeld möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geringfügig selbstständige Tätigkeit in Elternzeit und mit Elterngeld möglich?

Hallo Frau Bader, ich bin gerade in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (Kim geb.: 01.12.14, erstes Kind:Noah geb. 24.4.12, Elternzeit bis 6.6.18) und beziehe für sie noch zwei Jahre Elterngeld. Ich bekomme aber nur den Mindestsatz von 300€ (bzw. habe ich es halbiert und bekomme zwei Jahre monatlich jeweils 150€) da ich zwischen den beiden Kindern nicht gearbeitet habe. Im Moment gebe ich noch einen Fitness-Kurs im Turnverein über die Übungsleiterpauschale(Freibetrag jährlich max. 2400€). Zudem würde ich nun gerne KinderTanzkurse anbieten. Ginge das über die geringfügige selbstständige Tätigkeit? (Muss dort nur den Raum mieten). Und wenn ja ziehen sie mir dann das Elterngeld ab? Vielen Dank für ihr Antwort. Viele Grüße Jenny Wabnig

von Gwen121283 am 21.05.2015, 11:17



Antwort auf: Geringfügig selbstständige Tätigkeit in Elternzeit und mit Elterngeld möglich?

Hallo, im ersten Jahr des EG-Bezuges ja. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2015



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