Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich kurz vor dem Mitterschutz mit meinem 2. Kind. Vor ein paar Tagen hatte ich ein längeres Gespräch mit meinem Vorgesetzten. Wir waren uns einige, dass ich eine wichtige Aufgabe aus meinem bisherigen Tätigkeitgebiet nur ungern an meine Vertretung weitergeben möchte und kann. Wäre es möglich, dass ich im Anschluss an den Mutterschutz mit einer geringen Anzahl von Teilzeitstunden ( 5 h/Woche) diese Aufgabe weiterhin übernehme? Spricht während der Elternzeit und des Elterngeldbezuges etwas rechtlich dagegen, dass ich auch weniger als 15h/Woche arbeite?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Julia G.
von
Mia1985
am 11.04.2018, 09:29
Antwort auf:
geringe Teilzeit in Elternzeit/ -geldbeuug
Hallo,
das ist möglich, der Lohn wird aber angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2018
Antwort auf:
geringe Teilzeit in Elternzeit/ -geldbeuug
Nein, in der Elternzeit darfst du sogar bis zu 30h/Woche arbeiten, ohne dass es Auswirkungen auf die Elternzeit hat.
ABER es kann Auswirkungen auf das Elterngeld haben.
Wenn du das Basiselterngeld nutzen willst, dann wird alles, was du während des Elterngeldbezugs verdienst, verrechnet.
Beim Basiselterngeld gibt es keinen Freibetrag.
von
Dojii
am 11.04.2018, 09:53
Antwort auf:
geringe Teilzeit in Elternzeit/ -geldbeuug
Danke für die Antwort Dorjii. Es steht allerdings überall geschrieben, dass man während der Elternzeit und des Elterngeldbezugs zwischen 15 und 30 Wochenstunden arbeiten darf. Meine Frage ist, ob ich die 15 Wochenstunden auch unterschreiten darf, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist?
VG
Julia G.
von
Mia1985
am 11.04.2018, 10:10
Antwort auf:
geringe Teilzeit in Elternzeit/ -geldbeuug
Darf man, wenn der AG sein Einverständnis gibt. Ich habe zB 7 Stunden/Woche gearbeitet bzw alle 14 Tage ein We.
von
sternenfee75
am 11.04.2018, 10:54
Antwort auf:
geringe Teilzeit in Elternzeit/ -geldbeuug
Die mindestens 15 Stunden sind dein Recht, das du einfordern kannst.
Weniger als 15 Stunden sind natürlich auch möglich, wenn man sich "privat" mit dem Arbeitgeber einigt.
Nur die 30h dürfen nicht überschritten werden, weil sonst die Elternzeit endet.
von
Dojii
am 11.04.2018, 11:22