Sehr geehrte Frau Bader, am 18.12.2015 wurde bei mir die SS festgestellt (6+1). Demnach bin ich rechnerisch im November schwanger geworden. Nach meinem Urlaub und der Bekanntgabe wurde mir dann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich arbeite als Krankenschwester im Nachtdienst. Dies bedeutet, dass ich jeden Monat eine Schichtzulage bekommen hätte. Aber jetzt bekomme ich nur knapp mein Grundgehalt. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich den Durchschnitt des Gehaltes der letzten 3 Monate vor SS bekommen: Oktober 2015 Brutto 2579,84 Netto 1900,51 September 2015 Brutto 2571,33 Netto 1910,36 August 2015 Brutto 2485,99 Netto 1776,52. Insgesamt bekomme ca 1709,11€, wobei durch VL Bausparen etc. der Auszahlungsbetrag geringer ist. Was mich stutzig macht sind die "Zusatzversorgung-Umlage (AG-Beitrag)", die vor der SS um 100€ waren, jetzt aber durchschnittlich um die 135€ sind... Deshalb bekomme ich monatlich ca 250-300€ weniger. Ist das rechtens?
von AJP am 20.06.2016, 10:34