Hallo Frau Bader! Ich habe von einem Gerichtsurteil gehört bei dem das Gericht den Unterhaltspflichtigen Vater schon vor der geburt des Kindes zum Unterhalt verpflichtet hat (da er sich ins Ausland absetzen wollte). Bei mir verhält es sich ähnlich. Mein Kind wird im März geboren und ich weiß daß sich der Vater noch irgendetwas einfallen läßt um nicht zahlen zu müssen. Wer kann mir jetzt helfen? Springt das jugendamt erst nach der geburt ein so daß ich mir jetzt einen Anwalt nehmen muß? Vielen Dank für Ihre Antwort Susi
Mitglied inaktiv - 06.11.2000, 07:15