Liebe Frau Bader,
Nach der Geburt unseres Sohnes (GT 05.06.18) möchte ich gerne drei Monate Elternzeit beantragen - 01., 07., 13. Lebensmonat - müssen die drei Monate Elternzeit in einem einzigen Schreiben an meinen Arbeitgeber beantragt werden (also im im Antrag für den ersten Monat auch die weiteren beiden) oder aber jeweils sieben Wochen vorher in drei unterschiedlichen Anträgen?
Ich freue mich auf eine Antwort und sende beste Grüße
D.
Mitglied inaktiv - 10.04.2018, 15:32
Antwort auf:
Geplante Elternzeit Vater: 01., 07. und 13. Lebensmonat - Wann beantragen
Hallo,
direkt nach der Geburt für alle Fristen, sonst haben Sie keinen Anspruch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2018
Antwort auf:
Geplante Elternzeit Vater: 01., 07. und 13. Lebensmonat - Wann beantragen
Die drei Monate müssen zwingend in einem Schreiben 7 Wochen vor Antritt des ersten Monats beantragt werden.
Mit deinem ersten Elternzeitantrag bindest du dich für 24 Monate an den Inhalt. Würdest du explizit nur den ersten Monat benennen, hättest du kein Recht mehr auf die anderen Monate Elternzeit innerhalb der nächsten 24 Monate.
Du legst dich jetzt also darauf fest, wie viele Monate Elternzeit du in den nächsten 2 Jahren nehmen willst. Daher genau überlegen, denn du hast kein Recht auf Änderungen innerhalb dieser 24 Monate.
von
Dojii
am 10.04.2018, 15:35